HOAI-Rechner und warum man diese nicht nutzen sollte

HOAI Gutachter

Alexander Fleming

HOAI Sachverständiger

08.05.2026

HOAI Rechner

HOAI-Rechner und warum man diese nicht nutzen sollte

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dient in Deutschland als Orientierung für Architektenhonorare, ist seit dem EuGH-Urteil 2019 aber kein verbindliches Preisrecht mehr. HOAI-Rechner sind Online-Tools, mit denen man über Eingabe von Parametern wie anrechenbare Baukosten, Leistungsphasen, Honorarzone und Honorarsatz das Architektenhonorar nach HOAI automatisch berechnen kann.

Sie liefern schnell einen Zahlenwert, der jedoch nur einen groben Orientierungswert darstellt. Nach § 7 HOAI 2021 sind individuelle Honorarvereinbarungen (nun in Textform) zulässig – fehlt eine solche Vereinbarung, gilt lediglich der Basishonorarsatz als vereinbart. Ein HOAI-Rechner kann unvollständig sein (erfasst oft nur die Grundleistungen und veraltete Honorartafeln) und berücksichtigt nicht alle projektspezifischen Faktoren (z.B. Besonderheiten, Nachträge, Inflation).

Somit birgt die ausschließliche Nutzung von HOAI-Rechnern Risiken: Ungenaue Ergebnisse, falsche Erwartungen bei Bauherren sowie Streitigkeiten bei Abrechnungen können die Folge sein. Statt sich allein auf den Rechner zu verlassen, sollten Bauherren und Architekten eine maßgeschneiderte Honorarvereinbarung treffen oder fachlichen Rat einholen.

Im Folgenden werden HOAI und ihre Rechtslage kurz erklärt, Funktionsweise und Einschränkungen von HOAI-Rechnern erläutert, typische Fehlerquellen aufgezeigt sowie Alternativen und praktische Beispiele diskutiert.

HOAI: Kurzüberblick und aktuelle Rechtslage

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) legt seit 1977 in Deutschland Richtwerte für Architekten- und Ingenieurleistungen fest. Bis zum Jahr 2020 waren verbindliche Mindest- und Höchstsätze gesetzlich vorgeschrieben. 2019 erklärte jedoch der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die verpflichtenden Mindestsätze gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Daraufhin schaffte der Gesetzgeber (HOAI 2021) die Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen ab.

Seit dem 01.01.2021 sind Honorarvereinbarungen frei verhandelbar und bedürfen nur noch der Textform (z.B. E-Mail). Fehlt eine gültige Vereinbarung, gilt nur noch der Basishonorarsatz als vereinbart. Für alte Verträge (bis 2020) bleiben die früheren Sätze je nach Einzelfall teilweise anwendbar.

Im Kern gilt heute: Die HOAI-Werte sind Orientierung, aber nicht mehr zwingendes Preisrecht. Den Markt prägt zunehmend die Freiheit der Vertragspartner bei der Honorarvereinbarung.

PS: bevor Sie sich auf die Suche nach einem geeigeneten HOAI Rechner machen, klären Sie die Frage, ob der beauftragte Architekt überhaupt nach HOAI abrechnen darf. Lesen Sie dazu gerne unseren Blobgeitrag:

Darf der Architekt immer nach HOAI abrechnen?

Was ist ein HOAI-Rechner und wie funktioniert er?

Ein HOAI-Rechner ist ein Online-Tool, mit dem man basierend auf den HOAI-Vorgaben schnell ein Architektenhonorar ermitteln kann. Per Browser wählt man die HOAI-Fassung (z.B. 2021), das Leistungsbild (z.B. Objektplanung Gebäude), eine Honorarzone (I–V) und gibt die anrechenbaren Baukosten ein. Typische Parameter sind zudem Leistungsphasen (z.B. LPH 1–9), Honorarsatz (Basissatz bis Höchstsatz) sowie etwaige Zuschläge (Umbau, Bestandsgebäude etc.), besondere Leistungen (etwa Sonderaufträge) und Nebenkosten.

Der Rechner wendet darauf die Honorartafeln der HOAI an, interpoliert linear zwischen den Tabellenwerten und summiert die Teilhonorare auf. Am Ergebnis erkennt man einen Honorarrichtwert (meist Netto), der die Grundleistungen abbildet und zusätzlich erfasste Positionen (Sonderleistungen, Nebenkosten) enthält. Architekten und Bauherren nutzen HOAI-Rechner zur Vorab-Orientierung: Beispielsweise empfiehlt die ARGE Baurecht privaten Bauherren die Nutzung eines Rechners, wenn die Nettobaukosten zwischen Tabellenschritten liegen, um den üblichen Honorarrahmen grob zu bestimmen.

Technische und rechtliche Einschränkungen von HOAI-Rechnern

Trotz scheinbarer Einfachheit haben HOAI-Rechner begrenzte Aussagekraft: Sie basieren auf den offiziellen Tabellenwerten und Annahmen der HOAI, die nur einen Teil der Realität widerspiegeln.

Seit 2021 dienen die HOAI-Honorartafeln lediglich als Orientierungswerte. Rechner berücksichtigen keine individuellen Vertragsgestaltungen oder freiwilligen Honorarobergrenzen. Inhaltlich lassen sich folgende Einschränkungen nennen:

  • Basiselemente, aber oft ohne Kontext: Ein Rechner rechnet nur das Honorar für definierte Grundleistungen (z.B. alle LPH eines Leistungsbilds) aus. Unterschieden werden können in der Regel nur die in den HONORARTAFELN vorgegebenen Parameter (Kosten, Zone, Phasenanteile). Projekt-spezifische Besonderheiten wie unterschiedliche Anteile an Gebäude- und Technikkosten oder komplexe Zusatzleistungen müssen manuell ergänzt werden. Vergisst man z.B. besondere Leistungen oder Nebenkosten einzugeben, schlägt sich das nicht im Ergebnis nieder.

  • Veraltete Tabellenwerte: Die aktuellen HOAI-Tafeln basieren weiterhin auf den Werten von 2013. Verschiedene Studien zeigen, dass diese veraltet sind und z.B. die steigenden Baukosten nur unzureichend berücksichtigen. Dem Kunden oder Bauherrn könnte also ein zu niedriges Honorar ausgewiesen werden, was planungsseitig zu Unterfinanzierung führen kann. Ein Rechner liefert daher allenfalls den alten, oft zu niedrigen Richtwert.

  • Interpolation und Rechengrundlagen: Sinkende oder steigende Projektkosten (Kostenberechnung) sind im HOAI-Kostenberechnungsmodell fixiert; aktuelle Marktpreise bleiben unberücksichtigt. Wenn ein Nutzer im Rechner andere Kosten eingibt als zum Zeitpunkt der Kostenberechnung, kann das Ergebnis rechtsirreführend sein. Außerdem erfordert die HOAI bei Zwischenstufen lineare Interpolation. Einige Rechner rechnen jedoch nur mit den vier Honorarsätzen (Basis, ¼, ½, ¾, höchster Satz), was bei abweichenden Kostengrößen zu Ungenauigkeiten führen kann.

  • Rechtliche Folgen nicht reflektiert: Ein HOAI-Rechner zeigt nur ein reines Berechnungsergebnis ohne rechtliche Bindung. Er kann nicht ausdrücken, dass seit 2021 Honorarvereinbarungen individuell ausgestaltet werden können. Wird ein bestimmtes Ergebnis z.B. in Verhandlungen als „Mindesthonorar“ interpretiert, ist das rechtlich irreführend. In Wirklichkeit sind die Honorare (für neue Verträge) verhandelbar, und auch ein Verzicht auf HOAI-Vereinbarungen ist möglich. Nur der Basissatz ist noch als Mindestorientierung festgelegt. Die alleinige Verlass auf einen HOAI-Rechner kann daher zu falschen Erwartungen führen.


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Typische Fehlerquellen bei der Nutzung von HOAI-Rechnern

In der Praxis treten folgende Fehler auf, wenn sich Nutzer zu sehr auf HOAI-Rechner verlassen:

  • Falsche Eingaben: Laien unterschätzen oft die Komplexität der Honorartabellen. Sie wählen z.B. die falsche Leistungsphase oder Honorarzone, weil das Projekt schwierig einzustufen ist. Ein unpassender Zuschlag oder eine fehlende Leistungsphase verzerrt das Ergebnis stark.

  • Auslassung von Sonder- oder Zusatzleistungen: Viele Projekte enthalten besondere Leistungen (z.B. zusätzliche Entwurfsphasen, Genehmigungsmanagement, Raumakustik oder Barrierefreiheit) oder Zusatzleistungen (z.B. Ausführungsüberwachung) neben den Grundleistungen. Wenn diese nicht explizit im Rechner eingetragen werden, entsteht eine unerwartete Deckungslücke. Hinweis: Manche Rechner (z.B. HOAI.de und andere) erlauben die Eingabe solcher Leistungen, doch Nutzer übersehen das leicht.

  • Vernachlässigung der Vertragsmodalitäten: Ein hohes Risiko besteht, wenn Bauherr und Architekt den Vertrag auf Basis des HOAI-Rechners als verbindlich ansehen, jedoch die formalen Anforderungen vernachlässigen. Ohne Textvereinbarung gilt nur der Basissatz als vereinbart. Außerdem berücksichtigt der Rechner nicht, ob der Vertragswerkvertrag nach neuer Rechtsprechung zustande kam (§§ 650p ff. BGB), was für Streitfragen wichtig sein kann.

  • Veraltete Kostenannahmen: Verwendet man aktuelle Gebäudekosten statt der Planungs-Kostenberechnung, fällt das Honorar oft höher aus. Da die HOAI aber die ursprüngliche Kostenberechnung zugrunde legt, führt ein „Nachrechnen“ mit aktualisierten Zahlen zu falschen Ergebnissen. Viele Rechner bieten keine explizite Unterscheidung; sie behandeln eingegebene Baukosten als aktuelle Bemessungsgrundlage.

  • Überschätzung der Aussagekraft: Nutzer gehen mitunter davon aus, dass das Rechner-Ergebnis „richtig“ oder gar rechtlich einklagbar ist. Doch wie die Anbieter selbst betonen, dient ein HOAI-Rechner nur zur unverbindlichen Orientierung. Wird dies ignoriert, entstehen oft Missverständnisse und spätere Streitigkeiten bei der Abrechnung.

Risiken für Bauherren und Architekten

Die ausschließliche Orientierung an HOAI-Rechnern kann zu realen Nachteilen führen:

  • Unklare Honorarverpflichtung: Erhält ein Bauherr ein Angebot basierend auf einem Rechnerwert, fühlt er sich möglicherweise an diesen gefesselten Betrag gebunden. Tatsächlich ist dieser Rechnerwert lediglich als Richtwert gedacht. Ohne klare vertragliche Regelung könnten Architekt und Bauherr in Konflikt geraten, wenn zusätzliche Leistungen abgerechnet werden, die im Rechner keine Rolle spielten. Ein Beispiel: Ein Architekt bindet statische Leistungen (TGA) nicht ein, der Rechner schon – das Honorar streitet man aus.

  • Unterschreitung zulässiger Mindesthonorare: Wenn kein gültiger Vertrag vorliegt, gilt zwar formal der Basissatz. Trotzdem rechnen Architekten gern höher ab. Verwendet ein Architekt im Streitfall einen HOAI-Rechner, kann er so die vermeintliche „Mindestvergütung“ ermitteln. Da die HOAI jedoch nur Orientierung ist, zahlt das Gericht häufig einen angemessenen Pauschalbetrag, wenn es keinen Vertrag oder Beweis gibt. Beide Seiten laufen Gefahr, ihre Berechnungen letztlich selbst zu verfassen oder Sachverständige einzuschalten – wovor die Nutzung eines simplen Rechners nicht schützt.

  • Fehlinterpretation von Werten: Leitet sich ein Architektenhonorar aus einem HOAI-Rechner-Ergebnis ab, entsteht oft eine Lücke zwischen kalkuliertem und tatsächlich aufgewendetem Aufwand. In Zeiten steigender Baupreise kann etwa ein Architekt die Kostensteigerung nicht automatisch in Rechnung stellen, wie ein Kammerbeitrag warnt. Verlassen auf einen Rechner hilft hier nicht weiter; nur eine individuelle Klausel oder Vertragsänderung kann helfen, wachsende Baukosten aufzufangen. Andernfalls bleibt der errechnete Honorarbetrag unangefochten, und Mehrarbeit bleibt womöglich unentlohnt.

  • Veraltete Honorarbemessung: Da die Tabellenwerte der HOAI seit Jahren nicht angepasst wurden, unterschätzt ein auf ihnen basierender Rechner schnell den tatsächlichen Wert der Leistung. Architekturbüros verweisen daher auf notwendige Erhöhungen um bis zu 25–30 %. Ohne kritische Prüfung droht dem Architekten Verlustgeschäft, während Bauherrn unbewusst einen Preisvorteil auf Kosten der Planungsqualität erhalten.

Alternativen und Best Practices bei der Honorarermittlung

Statt allein nach einem pauschalen Online-Rechner vorzugehen, sollten Architekt und Bauherr eine transparente Honorarvereinbarung abschließen. Als Best Practice empfehlen Experten:

  • Frühzeitige Honorarvereinbarung: Legen Sie schon bei Vertragsabschluss (im Planungsauftrag) schriftlich fest, wie das Honorar ermittelt wird (z.B. nach HOAI mit bestimmten Sätzen oder als Pauschale). Seit 2021 reicht dafür Textform (z.B. E-Mail) aus. Klären Sie, welche Leistungsphasen und Kostenbasis zugrunde gelegt werden.

  • Individuelle Kalkulation: Nutzen Sie den HOAI-Wert nur als Ausgangspunkt. Auf Basis der projektspezifischen Bauwerkskosten und der tatsächlich vereinbarten Leistungen kann der Architekt ein Angebot kalkulieren. Dabei sollte er aufzeigen, welche Grundleistungen durch den Rechner abgedeckt sind und welche zusätzlichen Posten (besondere Leistungen, Nebenkosten, Zusatzaufträge) abweichend oder extra kommen.

  • Beratung durch Experten: Oft ist eine Erstberatung bei Honorar-Experten, Architektenkammern oder spezialisierten Rechtsanwälten sinnvoll. Sie können Vergleiche zu typischen Honorarspannen liefern oder helfen, ungewöhnliche Leistungsbilder korrekt einzuordnen. Manche Anbieter (z.B. Honorarsachverständige) bieten kostenfreie Honorareinschätzungen als Orientierung an.

  • Vergleichsangebote einholen: Bauherren können ggf. mehrere Angebote einholen und vergleichen. Weil Architekten auch neben HOAI andere Abrechnungsmodelle (z.B. Stunden- oder Pauschalhonorar) anbieten, ist eine freie Marktanalyse meist aussagekräftiger als ein starres HOAI-Ergebnis.

  • Verhandeln statt automatisieren: Letztlich sollten Honorar und Leistungsumfang individuell verhandelt werden. Ein offenes Gespräch, in dem Bauherr und Planer genau definieren, welche Leistungen erwartet und wie das Honorar berechnet wird, ist der sicherste Weg. So können beispielsweise Abschlagszahlungen, Sonderaufträge oder Baupreissteigerungen vertraglich berücksichtigt werden – etwas, das ein standardisierter Rechner nicht regelt.

Beispiele: Typische Fallstricke bei HOAI-Rechnungen

Beispiel 1: Ein Bauherr möchte den Umbau eines Altbaus durchführen. Er nutzt einen HOAI-Rechner mit den geschätzten Kosten von 500.000 € und dem Mittelsatz (Honorarzone III) und erwartet daraus 40.000 € Architektenhonorar. Im Vertrag wurde jedoch nur eine Teilplanung (LPH 1–4) schriftlich vereinbart – nicht die Kostenberechnung für die Ausführungsplanung. Bei Fertigstellung verlangt der Architekt 50.000 €, da er auch Leistungsteile (Genehmigungsplanung und Bauleitung) erbracht hat, die im Bauherrn-Angebot fehlten. Der Bauherr ist verwirrt: Im Rechner waren diese Leistungen (für LPH 5–9) nicht berücksichtigt. Da die HOAI jedoch nur Richtschnur ist, akzeptiert der Architekt letztlich das mittlere Ergebnis aus Verhandlung; der Streit führt zu Verzögerungen.

Beispiel 2: Ein junges Architekturbüro nutzt einen kostenlosen HOAI-Rechner (z.B. schels.info) zur Angebotserstellung. Aufgrund einer fehlerhaften Kosteneingabe (es wurden Bruttopreise statt Nettokosten angegeben) berechnet der Rechner 10 % zu viel Honorar. Der Kunde protestiert und verweist auf die Rechnung; das Büro muss korrigieren. Hier zeigte sich: Ohne genaue Kenntnis der HOAI-Vorgaben (z.B. dass Umsatzsteuer nicht anrechenbar ist) kann ein Rechner zu fehlerhaften Ausgangswerten führen, die dann das Vertrauen des Bauherrn mindern.

Beispiel 3: Bei einem öffentlichen Auftrag mit Ausschreibung verfügte der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen grob über einen Rechnerwert für Architektenhonorar nach HOAI 2013. Nach EU-Recht musste das aber nur „orientierend“ sein. Ein Bieter ging nahe an dieses Budget, ein anderer rechnete deutlich höher. Nach Zuschlag des günstigen Angebots stellte sich während der Bauphase heraus, dass erhebliche Sonderleistungen erforderlich wurden, für die im Angebot kaum Rücklagen vorhanden waren. Der Architekt forderte nachträglich höhere Vergütung, der Bauherr verwies auf den HOAI-Rechner als Basis. Der Fall endete mit einem Schiedsverfahren, in dem anerkannt wurde, dass nur die vertraglich vereinbarte Leistung zu vergüten war – der Rechnerwert blieb nur eine unverbindliche Orientierung.

Diese Szenarien zeigen: Allein auf einen HOAI-Rechner zu setzen kann in realen Projekten zu Konflikten führen. Oft sind Anpassungen während der Planung notwendig, die ein Rechner nicht antizipieren kann.

Entscheidungsdiagramm: Rechner nutzen oder Expertenrat?

HOAI Rechner online

Dieses Diagramm veranschaulicht: Wird ein HOAI-Rechner verwendet, so liefert er einen orientierenden Richtwert. Fehlen projekt-spezifische Anpassungen oder ein klarer Vertrag, bleibt das Risiko bestehen (rechte Spalte). Werden keine Rechner genutzt, empfiehlt sich der direkte Expertenrat mit individueller Honorarvereinbarung (linke Spalte).

Checkliste: Rechner oder Experten?

Situationen/Kriterien

Rechner tauglich?

Experten-Rat

Projektumfang normal / Standard-Architektur

Ja – Einfache Eingabe reicht oft aus, wenn nur Grundleistungen anfallen.

Nur zur Kontrolle, bei Unklarheiten.

Komplexe Bauaufgabe (Sonderplanung, denkmalgeschützt)

Eher nein – Rechner deckt Sonderleistungen oft nicht ab.

Auf jeden Fall, z.B. Honorarberater oder Anwalt einschalten.

Vereinbarte Leistungen lückenhaft definiert

Nein – Ohne klare Leistungsvereinbarung können Rechner irreleitend sein.

Ja – Klärung durch individuellen Vertrag nötig.

Verwirrung über HOAI-Version (vor/nach 2021)

Vorsichtig – Falsche Fassung führt zu inkorrekten Werten.

Ja – Fachberatung zur richtigen Anwendung (Altvertrag vs. Neuregelung).

Nur grobe Kostenschätzung/ Budgetobergrenze vorliegend

Bedingt – Rechner liefert Richtwert, aber berücksichtigt keine Baupreissteigerungen.

Beratung empfehlenswert, um Preisrisiken zu klären (z.B. Vertrag anpassen).


Tabelle: Entscheidungs-Checkliste für die Nutzung eines HOAI-Rechners. Sie zeigt, in welchen Fällen ein Rechner sinnvoll ist und wann besser ein Experte konsultiert wird.


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FAQ zur HOAI

Was ist der Unterschied zwischen HOAI-Rechner und einer Honorarvereinbarung?

Ein HOAI-Rechner liefert nur auf Basis der HOAI-Tabellen einen vorläufigen Honorarrichtwert. Eine verbindliche Honorarvereinbarung regelt dagegen individuell zwischen Architekt und Bauherrn, welche Leistungen honorarpflichtig sind und nach welchen Sätzen abgerechnet wird

Worauf muss man bei der Eingabe von Baukosten achten?

Im Rechner müssen in der Regel anrechenbare Nettobaukosten eingegeben werden (Grundstückskosten und Baunebenkosten bleiben außen vor). Fehler bei der Kostenkalkulation führen zu falschen Ergebnissen. Im Zweifelsfall sollte man auf die ursprüngliche Kostenberechnung (LPH 3) abstellen, wie es die HOAI vorsieht

Kann man mit einem HOAI-Rechner auch ein vereinbartes Honorar ermitteln?

Nur wenn im Vertrag ausdrücklich ein Berechnungshonorar nach HOAI fixiert wurde. Ansonsten gibt der Rechner nur den orientierenden Grundhonorarwert an. Vereinbarungen außerhalb der HOAI (z.B. Pauschalhonorar) erfasst er nicht

Welche Leistungen muss ich zusätzlich zum Rechner-Ergebnis einplanen?

Neben den Grundleistungen der HOAI können besondere und zusätzliche Leistungen anfallen (z.B. vertiefte Vorplanung, Lageplan, 3D-Modelle), ebenso zugehörige Nebenkosten (z.B. Ausstellung von Plänen, Druckkosten). Idealerweise sollten diese im Vertrag gesondert geregelt oder im Angebot berücksichtigt werden. Viele Rechner bieten Eingabefelder hierfür an

Was kann ich tun, wenn der HOAI-Rechner zu einem anderen Ergebnis kommt als im Vertrag vereinbart?

Klären Sie zunächst, welche Leistungsphasen, Zuschläge oder Nebenkosten der Rechner tatsächlich berücksichtigt hat. Stimmen Sie Ihr Vertragswerk darauf ab. Ist der Rechnerwert niedriger als das verhandelte Honorar, gilt der vereinbarte Preis. Zeigt er einen höheren Wert, sind außerplanmäßige Leistungen oft der Grund. Im Zweifelsfall sollte ein Honorar-Sachverständiger oder -Berater hinzugezogen werden, um eine faire Anpassung zu finden