Bauverzögerung: Darf der Architekt mehr Geld verlangen, wenn der Bau länger dauert?

HOAI Gutachter

Alexander Fleming

HOAI Sachverständiger

18.06.2026

Bauverzögerung-Mehrhonorar-HOAI

Bauprojekte verlaufen selten exakt nach Plan. Insolvenzen von Handwerksbetrieben, Lieferengpässe oder schlechte Wetterbedingungen können dazu führen, dass sich die Bauzeit erheblich verlängert. Für Bauherren stellt sich dann häufig die Frage: Darf der Architekt wegen einer Bauverzögerung ein höheres Honorar verlangen? Die Antwort lautet: Es kommt auf die Ursache und den tatsächlichen Mehraufwand an.

Führt jede Bauverzögerung automatisch zu einem höheren Architektenhonorar?

Nein. Eine reine Verlängerung der Bauzeit führt nicht automatisch zu einem höheren Honorar. Das Honorar eines Architekten richtet sich grundsätzlich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beziehungsweise nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Entscheidend ist, ob durch die Verzögerung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die ursprünglich nicht vereinbart waren. Allein die Tatsache, dass sich eine Baustelle länger hinzieht, begründet noch keinen Anspruch auf eine Honorarerhöhung.

Haben Sie eine Architektenrechnung erhalten, ganz gleich, ob inklusive einer Mehrvergütung aufgrund einer Bauzeitverlängerung oder auch nicht, lohnt sich immer die eigenständige Überprüfung der Prüfbarkeit der erhaltenen Rechnung. Auf was Sie achten müssen, haben wir in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.


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Wann kann eine Bauzeitverlängerung zu einem höheren Honorar führen?

Eine Verlängerung der Planungszeit nach HOAI oder der Bauüberwachung kann dann vergütungspflichtig sein, wenn der Architekt nachweisen kann, dass ihm durch die Verzögerung ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand entstanden ist.

Beispiele hierfür sind:

  • zusätzliche Baustellentermine,

  • wiederholte Koordinierung verschiedener Gewerke,

  • erneute Terminabstimmungen,

  • Anpassung von Ausführungsunterlagen,

  • zusätzliche Dokumentations- und Abstimmungsleistungen.

In solchen Fällen handelt es sich häufig um sogenannte Besondere Leistungen oder um nachträglich beauftragte Zusatzleistungen. Diese sollten möglichst schriftlich vereinbart werden, bevor sie erbracht werden.

Wann trägt der Architekt das Risiko selbst?

Nicht jede Verzögerung rechtfertigt Mehrkosten wegen einer Verzögerung. Bleibt der Arbeitsaufwand des Architekten nahezu unverändert, gehört eine längere Bauzeit grundsätzlich zum allgemeinen Projektrisiko.

Das gilt beispielsweise, wenn:

  • die Baustelle wegen schlechten Wetters ruht,

  • Lieferprobleme lediglich zu einer längeren Wartezeit führen,

  • keine zusätzlichen Planungs- oder Überwachungsleistungen erforderlich werden.

In diesen Fällen kann der Architekt regelmäßig kein zusätzliches Honorar verlangen, nur weil sich die Fertigstellung verschiebt.

Dokumentation ist entscheidend

Sowohl für Bauherren als auch für Architekten empfiehlt es sich, sämtliche Auswirkungen einer Bauverzögerung sorgfältig zu dokumentieren. Nur wenn der tatsächliche Mehraufwand nachvollziehbar belegt werden kann, lässt sich beurteilen, ob ein zusätzlicher Vergütungsanspruch besteht.

Ebenso wichtig ist ein Blick in den Architektenvertrag. Viele Verträge enthalten Regelungen zu Nachträgen oder zur Vergütung zusätzlicher Leistungen. Diese Vereinbarungen haben häufig entscheidenden Einfluss auf die spätere Bewertung.

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Fazit

Eine Bauverzögerung beim Architektenhonorar führt nicht automatisch zu höheren Kosten für den Bauherrn. Maßgeblich ist vielmehr, ob durch die verlängerte Bauzeit tatsächlich zusätzliche Leistungen entstanden sind, die über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehen. Kann der Architekt einen konkreten Mehraufwand nachweisen und wurde dieser entsprechend vereinbart oder ist rechtlich vergütungspflichtig, kann eine Honoraranpassung gerechtfertigt sein. Reine Zeitverluste ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand begründen hingegen in der Regel keinen Anspruch auf mehr Honorar.

Um bereits im Vorfeld Unklarheiten über den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang zu beseitigen, bietet der Honorarsachverständige Alexander Fleming eine lösungsorientierte Unterstützung an. Bauherren können hierzu eine kostenlose HOAI-Erstberatung von Alexander Fleming in Anspruch nehmen, bei der eine erste neutrale und verständliche Einschätzung der Honorarrechnung und des vertraglichen Soll-Zustands erfolgt.



FAQ zur Bauverzögerung und zum Architektenhonorar

Führt jede Bauverzögerung zu einem höheren Architektenhonorar?

Nein. Eine längere Bauzeit allein reicht nicht aus. Zusätzliche Vergütung setzt grundsätzlich einen nachweisbaren Mehraufwand voraus.

Welche zusätzlichen Leistungen können vergütungspflichtig sein?

Zum Beispiel zusätzliche Baustellenbesuche, erneute Koordinierung von Gewerken, Plananpassungen oder umfangreiche Abstimmungen infolge der Verzögerung.

Muss eine Zusatzvergütung schriftlich vereinbart werden?

Das ist dringend zu empfehlen. Eine schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit und vermeidet spätere Streitigkeiten über den Umfang und die Vergütung der Leistungen.

Wer trägt das Risiko bei schlechtem Wetter oder Lieferengpässen?

Führen diese Umstände lediglich zu einer längeren Bauzeit ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand des Architekten, besteht regelmäßig kein Anspruch auf ein höheres Honorar.

Worauf sollten Bauherren bei Bauverzögerungen achten?

Sie sollten sämtliche Ursachen und Auswirkungen dokumentieren, den Architektenvertrag prüfen und zusätzliche Leistungen möglichst vor deren Ausführung schriftlich vereinbaren.