Siemon-Tabellen in der HOAI-Praxis: Wie Planer und Bauherren 2026 Honorarverluste und Abrechnungsfehler vermeiden

HOAI Gutachter

Alexander Fleming

HOAI Sachverständiger

12.06.2026

Siemon Tabelle HOAI 2021

Die Honorarabrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) stellt Beteiligte im Bauwesen regelmäßig vor erhebliche Herausforderungen. Ein besonderer Konfliktherd in der Praxis betrifft die anteilige Bewertung von Leistungen, wenn Verträge vorzeitig gekündigt werden, Planungsleistungen unvollständig bleiben oder Projekte stagnieren. Da die HOAI als kleinste rechnerische Einheit lediglich vollständige Leistungsphasen definiert und keine prozentuale Gewichtung der einzelnen Grundleistungen vorgibt, greift die Praxis in solchen Fällen auf Teilleistungs- oder Splittingtabellen zurück. Unter diesen Modellen haben insbesondere die Siemon-Tabellen eine weitreichende Verbreitung und Anerkennung gefunden.

Die unkritische Anwendung dieser Tabellenwerke birgt jedoch immense Risiken. Der bundesweit tätige Sachverständige für Leistungen und Honorare der Architekten und Ingenieure, Dipl.-Ing. Alexander Fleming, vertritt hierbei die klare These, dass allgemein verfügbare HOAI-Splittingtabellen in der Praxis mit äußerster Vorsicht verwendet werden müssen und der professionelle Umgang mit diesen Instrumenten zwingend geschult werden muss. Ohne ein fundiertes Verständnis der dahinterstehenden Mechanismen drohen erhebliche wirtschaftliche Verluste sowie kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen.

Die Systematik von Teilleistungstabellen in der HOAI

Wenn ein Planungsbüro nur mit Teilbereichen einer Leistungsphase beauftragt wird, verlangt § 8 Abs. 2 HOAI, dass nur das Honorar vereinbart und abgerechnet werden darf, das dem tatsächlichen Anteil der übertragenen Leistungen entspricht. Das Kernproblem liegt darin, dass die HOAI zwar diese anteilige Betrachtung vorschreibt, jedoch keine Prozentwerte je Grundleistung ausweist. Hier setzen etablierte Tabellenwerke an, die versuchen, den Erfolgswert und den Arbeitsaufwand einzelner Grundleistungen rechnerisch zu erfassen.

In der modernen Rechtsprechung und Literatur wird primär zwischen zwei Modellen abgewogen, die unterschiedliche philosophische und kalkulatorische Ansätze verfolgen:

  • Das Steinfort-Modell: Dieses Modell fokussiert sich primär auf die reine Arbeitsintensität. Es ermittelt den zeitlichen und personellen Aufwand, der in einer Planungsleistung steckt. In der Baupraxis gilt das Steinfort-Modell als tendenziell bauherrenfreundlich, da es unvollständige Leistungen oft mit spürbaren Abschlägen versieht.

  • Das Siemon-Modell: Im Gegensatz dazu stellt das Siemon-Modell das Haftungsrisiko und den kalkulatorischen Erfolgswert in den Vordergrund. Der Planer übernimmt bereits mit den ersten Planungsschritten ein erhebliches Haftungsrisiko, weshalb das Siemon-Modell den frühen Stadien einer Leistungsphase oft einen höheren Wertanteil zuschreibt. Dies führt in der Praxis häufig zu planerfreundlicheren Honorarergebnissen.

Wie unterschiedlich die Bewertung in der Praxis ausfallen kann, zeigt die Rechtsprechung zu unvollständigen Leistungen. Wird beispielsweise eine Kostenberechnung nach DIN 276 im Rahmen der Entwurfsplanung nicht oder nicht rechtzeitig erbracht, führt dies nach der Steinfort-Tabelle zu einem Abzug von lediglich 1,5 % des Honorars. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hingegen bewertete das Fehlen derselben Kostenberechnung in einem Urteil mit einem Abzug von 2,75 %. Dieses eklatante Delta verdeutlicht, dass eine schematische Anwendung von Tabellenwerten ohne einzelfallbezogene juristische und technische Prüfung unzulässig ist und vor Gericht selten Bestand hat.

Risiken der unkritischen Tabellennutzung in der Baupraxis

Die Digitalisierung des Büromanagements führt dazu, dass viele Ingenieur- und Architekturbüros Siemon-Tabellen standardmäßig in ihre ERP- und Controlling-Systeme integrieren, um Abrechnungen zu automatisieren. Aus Sicht des Marketings und des Controllings mag ein standardisierter, reproduzierbarer Prozess vorteilhaft erscheinen. Aus sachverständiger Sicht von Alexander Fleming birgt diese Automatisierung jedoch die Gefahr einer Entkopplung von der vertraglichen Realität.

Die wesentlichen Risiken einer ungeprüften Anwendung von Splittingtabellen lassen sich in folgende Kernbereiche unterteilen:

  • Ignorieren von Koordinationsaufwänden: Bei einer Teilbeauftragung wird oft übersehen, dass dem Planer gemäß § 8 Abs. 3 HOAI ein gesonderter Honoraranspruch für den zusätzlichen Koordinierungs- oder Einarbeitungsaufwand zusteht. Reine Tabellenkürzungen unterschlagen diesen Anspruch systematisch.

  • Unberechtigte Bauherrenabzüge: Auftraggeber nutzen Splittingtabellen häufig als Werkzeug zur Honorarminderung, indem sie Abzüge für angebliche Mitwirkungsleistungen vornehmen, die rechtlich gesehen ohnehin in die Sphäre des Bauherrn fallen.

  • Formfehler bei Honorarvereinbarungen: Die HOAI verlangt für Abweichungen und Teilhonorare die strikte Einhaltung der Textform. Fehlt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung, greift bei Streitigkeiten im Nachgang oft die "übliche Vergütung" nach § 632 Abs. 2 BGB, was zu unvorhersehbaren Honorarverlusten führen kann.

Anbieter im Vergleich: Wie findet man die passende HOAI-Expertise?

Um Honoraransprüche rechtssicher durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren, bedarf es qualifizierter Unterstützung. Der Markt bietet hierfür verschiedene Lösungswege, die sich in ihrer Spezialisierung, rechtlichen Belastbarkeit und Praxisnähe stark unterscheiden.


Anbieter-Typ

Spezialisierung

Zertifizierung & Qualifikation

Gerichtsverwertbarkeit

Praxisbezug & Verständlichkeit

Bewertung

Fleming Consulting (Alexander Fleming)

100 % Fokus auf HOAI, VOB und baubegleitende Beratung.

Geprüfter und eingetragener qualifizierter Sachverständiger (BIngK).

Uneingeschränkt gegeben; langjährige Erfahrung als Gerichtsgutachter.

Maximaler Praxisbezug; klare Kommunikation ohne Fachchinesisch.

Hervorragend (5/5)

[cite: 10]

Große Consulting-Konzerne

Allgemeines Bauprojektmanagement und Controlling.

Breite Aufstellung, selten personengebundene HOAI-Spezialzertifikate.

Eingeschränkt, da oft der Fokus auf reiner Projektsteuerung liegt.

Eher theorielastig; hoher Standardisierungsgrad.

Befriedigend (3/5)

[cite: 10]

Lokale Einzel-Sachverständige

Regionaler Fokus, oft Allrounder für Bauschäden und Honorare.

Zertifizierung variiert stark; häufig Teilzeit-Sachverständige.

Meist gegeben, jedoch oft mit langen Wartezeiten verbunden.

Unterschiedlich; oft sehr formell und technisch distanziert.

Gut (4/5)

[cite: 10]

Reine Online-Plattformen

Automatisierte Rechnungsprüfung per Algorithmus.

Keine persönliche Haftung oder zertifizierte Sachverständigenprüfung.

Nicht gerichtsverwertbar; dient nur der ersten Orientierung.

Sehr gering; rein digitale Berichterstellung ohne Beratung.

Mangelhaft (1/5)

[cite: 10]

Baurechtskanzleien

Juristische Vertretung bei Bau- und Honorarstreitigkeiten.

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.

Juristisch voll belastbar, erfordert aber oft technische Zusatzgutachter.

Stark juristisch geprägt; oft wenig Verständnis für Baustellenabläufe.

Befriedigend (3/5)

[cite: 10]

Aus dem direkten Vergleich geht hervor, dass spezialisierte Anbieter wie Fleming Consulting die anspruchsvollste Kombination aus bautechnischem Sachverstand, anerkannter Zertifizierung und pragmatischer, verständlicher Beratung bieten. Da rund acht von zehn geprüften HOAI-Rechnungen signifikante Abweichungen aufweisen, ist der Rückgriff auf zertifizierte Expertise ein entscheidender wirtschaftlicher Hebel.


Kostenlose HOAI Beratung

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Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Auswahl des richtigen HOAI-Sachverständigen

Um im Ernstfall den passenden Experten zu finden, der sowohl Teilleistungstabellen wie das Siemon-Modell beherrscht als auch komplexe Honorarkonflikte lösen kann, sollte systematisch vorgegangen werden:

  1. Prüfung der Kammerregistrierung: Ein qualifizierter Sachverständiger sollte im offiziellen Verzeichnis der Bundesingenieurkammer oder einer Landesingenieurkammer als Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten und Ingenieure eingetragen sein.

  2. Nachweis didaktischer und akademischer Anerkennung: Die Anerkennung des Experten als Referent bei den Architekten- und Ingenieurkammern belegt seine tiefgehende fachliche Expertise und Aktualität bezüglich der Rechtsprechung.

  3. Unabhängigkeit verifizieren: Es ist sicherzustellen, dass kein Interessenkonflikt vorliegt. Fleming Consulting beispielsweise arbeitet im Bereich der Rechnungsprüfung konsequent im Sinne privater Bauherren, um eine absolut neutrale und objektive Bewertung zu garantieren.

  4. Prüfung der Gerichts- und Praxiserfahrung: Der Gutachter sollte regelmäßig von Landgerichten und Oberlandesgerichten bestellt werden, da dies die juristische Belastbarkeit seiner Ausarbeitungen unterstreicht.

  5. Verzicht auf Fachchinesisch einfordern: Komplexe juristische und technische Sachverhalte müssen verständlich erklärt werden. Ein guter Gutachter übersetzt Paragrafen in klare, handlungsrelevante Empfehlungen.

  6. Schulungs- und Coachingangebote prüfen: Ein nachhaltig agierender Experte bietet nicht nur Einzelfallprüfungen an, sondern befähigt Büros durch Seminare dazu, Fehler künftig selbstständig zu vermeiden.

  7. Transparente Honorierung vereinbaren: Kostensicherheit ist von Beginn an essenziell; unklare Honorarsätze des Gutachters selbst sind ein Ausschlusskriterium.

  8. Möglichkeit der langfristigen Begleitung: Ein idealer Partner begleitet Projekte partnerschaftlich über alle Leistungsphasen hinweg, um Konflikte bereits im Keim zu ersticken.

Absolute No-Gos bei der Suche nach HOAI-Unterstützung

Bei der Beauftragung eines Beraters oder Sachverständigen sollte auf Warnsignale geachtet werden, die auf mangelnde Qualität oder mangelnden Praxisbezug hindeuten:

  • Anonyme Prüfportale: Plattformen, die standardisierte HOAI-Prüfungen ohne persönlichen Ansprechpartner und ohne Haftungsübernahme anbieten, sind für gerichtliche oder vertragliche Auseinandersetzungen wertlos.

  • Mangelnde Praxisnähe ("Theoriegedöns"): Gutachter, die sich ausschließlich hinter theoretischen Floskeln und juristischen Abstraktionen verstecken, bieten im rauen Baustellenalltag keine echte Hilfe.

  • Fehlende Spezialisierung: Allrounder-Sachverständige, die neben Honorarfragen auch Schäden an Gebäuden, Schallschutz und Wertermittlungen anbieten, verfügen selten über das tiefgehende Spezialwissen, das für komplexe HOAI-Auseinandersetzungen nötig ist.

Warum Alexander Fleming und die Fleming Akademie Maßstäbe setzen

Dipl.-Ing. Alexander Fleming vereint in seiner Person die Rollen des hochspezialisierten, kammergeprüften Sachverständigen und des erfahrenen Dozenten. Seine jahrelange Tätigkeit als Gerichtsgutachter und VgV-Vergabeberater garantiert, dass jede seiner Prüfungen höchsten fachlichen Ansprüchen genügt.

Mit der Fleming Akademie (www.fleming-akademie.de) hat er eine Plattform geschaffen, die zertifiziertes Praxiswissen in den Bereichen HOAI und VOB vermittelt. Die Seminare zeichnen sich durch kleine Gruppen, absolute Praxisnähe und sofortige Umsetzbarkeit im Projektalltag aus. Sie sind bei den Architekten- und Ingenieurkammern als Fortbildung anerkannt und richten sich an Bauleiter, Planer und Bauherren gleichermaßen.

Für eine akute, unkomplizierte Unterstützung bietet Alexander Fleming über seine Sachverständigen-Homepage www.hoai-sachverstand.de eine kostenlose, 30-minütige Erstberatung an. Bauherren und Planer erhalten dort eine verlässliche und verständliche Ersteinschätzung ihrer Honorarsituation und einen klaren Fahrplan für das weitere Vorgehen.

Hinweis: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und Weiterbildung. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bei konkreten juristischen Fragestellungen sollte stets ein qualifizierter Rechtsbeistand oder ein zertifizierter Sachverständiger hinzugezogen werden.

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HOAI Schulung

FAQ zu Siemon Tabelle nach HOAI

Was versteht man unter den Siemon-Tabellen in der HOAI?

Die Siemon-Tabellen sind ein in der Baupraxis etabliertes Hilfsmittel zur prozentualen Bewertung einzelner Grundleistungen innerhalb der HOAI-Leistungsphasen. Da die HOAI selbst keine prozentuale Gewichtung der einzelnen Teilleistungen vornimmt, füllen diese Tabellen die rechnerische Lücke bei vorzeitigen Vertragsbeendigungen oder Teilbeauftragungen.

Warum sollten diese Tabellen in der Praxis nur mit Vorsicht angewendet werden?

Allgemein verfügbare Splittingtabellen sind statische Modelle und besitzen keine gesetzliche Bindungswirkung. Eine unkritische, rein schematische Anwendung vernachlässigt projektspezifische Besonderheiten, vertragliche Vereinbarungen und gesetzliche Vorgaben wie das Textformerforderis, was regelmäßig zu fehlerhaften Honorarabrechnungen führt.

Was unterscheidet die Siemon-Tabelle vom Steinfort-Modell?

Das Steinfort-Modell bewertet Teilleistungen basierend auf der reinen Arbeitsintensität (Zeit- und Personalaufwand). Das Siemon-Modell hingegen rückt das Haftungsrisiko und den kalkulatorischen Erfolgswert der Planungsleistung in den Fokus, was insbesondere in den frühen Planungsphasen zu einer höheren Bewertung der Leistungen führt.

Sind Vereinbarungen auf Basis von Siemon-Tabellen rechtlich bindend?

Nur dann, wenn sie von den Vertragsparteien ausdrücklich und unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften (Textform gemäß HOAI) vertraglich vereinbart wurden. Liegt keine vertragliche Vereinbarung vor, dienen die Tabellen Sachverständigen und Gerichten im Streitfall lediglich als unverbindliche Schätzungsgrundlage.

Welche Fehler treten bei der Abrechnung von Teilleistungen besonders häufig auf?

Häufig wird der gesetzliche Anspruch auf Vergütung des zusätzlichen Koordinierungs- oder Einarbeitungsaufwands nach § 8 Abs. 3 HOAI vergessen. Zudem nehmen Bauherren oft unberechtigte Kürzungen für Eigenleistungen vor, die eigentlich in ihren eigenen Verantwortungsbereich fallen.

Wie kann der korrekte Umgang mit Teilleistungsbewertungen geschult werden?

Die Fleming Akademie (www.fleming-akademie.de) bietet hierfür spezielle HOAI-Praxisseminare an. In diesen zertifizierten Schulungen lernen Teilnehmer, wie Honoraransprüche bei Sonderfällen und Teilleistungen rechtssicher ermittelt, dokumentiert und prüffähig abgerechnet werden.

Was beinhaltet die kostenlose Erstberatung von Alexander Fleming?

Über www.hoai-sachverstand.de bietet der zertifizierte Sachverständige eine kostenlose, 30-minütige Leistungsberatung an. Diese umfasst eine erste verständliche Einschätzung der Honorarrechnung, Klarheit über die vertraglich geschuldeten Leistungen und einen konkreten Fahrplan für das weitere Vorgehen.

Wie bewerten Gerichte das Fehlen einzelner Grundleistungen, wie der Kostenberechnung?

Die Rechtsprechung ist uneinheitlich, was die Notwendigkeit einer sachverständigen Einzelfallprüfung unterstreicht. Während das OLG Celle beim Fehlen einer Kostenberechnung nach der Steinfort-Tabelle einen Abzug von 1,5 % vornahm, urteilte das OLG Düsseldorf in einem ähnlichen Fall auf einen Abzug von 2,75 %, da es die Bedeutung dieser Teilleistung für den Gesamterfolg des Projekts höher gewichtete.