HOAI-Schlussrechnung prüfen – Checkliste für Auftraggeber

HOAI Gutachter

Alexander Fleming

HOAI Sachverständiger

04.03.2025

HOAI-Schlussrechnung prüfen – Checkliste für Auftraggeber

Mit der Schlussrechnung wird das Honorar für das Projekt abschließend abgerechnet. Fehler, die während laufender Abschlagszahlungen unbemerkt geblieben sind, können sich hier kumulieren. Auftraggeber sollten deshalb nicht nur den offenen Restbetrag prüfen, sondern die gesamte Honorarermittlung einschließlich bereits geleisteter Zahlungen.

1. Warum die Schlussrechnung besonders sorgfältig geprüft werden sollte

Für die Prüfung ist die aktuelle Rechtslage zu beachten. Nach § 7 HOAI richtet sich das Honorar grundsätzlich nach der in Textform getroffenen Honorarvereinbarung; fehlt eine Vereinbarung über die Honorarhöhe in Textform, sieht die HOAI für Grundleistungen den jeweiligen Basishonorarsatz als vereinbart an. § 15 HOAI verweist für die Fälligkeit auf § 650g Abs. 4 BGB. Danach setzt die Fälligkeit unter anderem eine prüffähige Schlussrechnung voraus. Prüffähig ist sie, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Auftraggeber nachvollziehbar ist.

Diese Grundsätze machen deutlich: Eine HOAI-Rechnungsprüfung ist immer eine Verbindung aus Vertragsprüfung, fachlicher Leistungsbewertung und rechnerischer Kontrolle. Welche Fassung der HOAI und welche vertraglichen Regelungen im konkreten Projekt maßgeblich sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

2. Die Prüfung beginnt immer beim Vertrag

Vor jeder Berechnung muss geklärt werden, welche Leistungen überhaupt geschuldet waren. Maßgeblich sind insbesondere der Hauptvertrag, Anlagen, Leistungsbeschreibungen, Honorarangebote, Nachträge und spätere Änderungsvereinbarungen. Eine Rechnung kann rechnerisch fehlerfrei und dennoch inhaltlich falsch sein, wenn Leistungen angesetzt werden, die nicht beauftragt wurden oder wenn die vertraglich vereinbarte Vergütungsstruktur unberücksichtigt bleibt.

Bei älteren Projekten ist außerdem zu bestimmen, welche HOAI-Fassung für die jeweilige Beauftragung relevant ist. Die heutige HOAI darf nicht schematisch auf jeden Altvertrag übertragen werden. Ebenso muss zwischen der Orientierung an den HOAI-Honorartafeln und einer konkret getroffenen Honorarvereinbarung unterschieden werden.

3. Die zentralen Prüffelder im Detail

3.1 Vertragsgrundlage bereitlegen

Sind Vertrag, Nachträge und Honorarvereinbarungen vollständig? Dieser Punkt sollte nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die zugrunde gelegte Annahme aus Vertrag und Projektunterlagen hergeleitet werden kann und ob sie mit den tatsächlich erbrachten Leistungen übereinstimmt.

In der Praxis empfiehlt sich eine Gegenüberstellung aus vertraglichem Soll, nachgewiesenem Ist und abgerechneter Position. Abweichungen werden dadurch sichtbar und können anschließend fachlich bewertet werden. Gerade bei umfangreichen Projekten verhindert diese Methode, dass einzelne Zuschläge, Teilleistungen oder Nachträge unbemerkt in der Gesamtsumme untergehen.

3.2 Rechnungsaufbau und Nachvollziehbarkeit prüfen

Lässt sich die Rechnung ohne eigene Rekonstruktion nachvollziehen? Dieser Punkt sollte nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die zugrunde gelegte Annahme aus Vertrag und Projektunterlagen hergeleitet werden kann und ob sie mit den tatsächlich erbrachten Leistungen übereinstimmt.

In der Praxis empfiehlt sich eine Gegenüberstellung aus vertraglichem Soll, nachgewiesenem Ist und abgerechneter Position. Abweichungen werden dadurch sichtbar und können anschließend fachlich bewertet werden. Gerade bei umfangreichen Projekten verhindert diese Methode, dass einzelne Zuschläge, Teilleistungen oder Nachträge unbemerkt in der Gesamtsumme untergehen.

3.3 Berechnungsparameter kontrollieren

Sind Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen und Zuschläge korrekt angesetzt? Dieser Punkt sollte nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die zugrunde gelegte Annahme aus Vertrag und Projektunterlagen hergeleitet werden kann und ob sie mit den tatsächlich erbrachten Leistungen übereinstimmt.

In der Praxis empfiehlt sich eine Gegenüberstellung aus vertraglichem Soll, nachgewiesenem Ist und abgerechneter Position. Abweichungen werden dadurch sichtbar und können anschließend fachlich bewertet werden. Gerade bei umfangreichen Projekten verhindert diese Methode, dass einzelne Zuschläge, Teilleistungen oder Nachträge unbemerkt in der Gesamtsumme untergehen.

3.4 Leistungsstand verifizieren

Sind die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht? Dieser Punkt sollte nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die zugrunde gelegte Annahme aus Vertrag und Projektunterlagen hergeleitet werden kann und ob sie mit den tatsächlich erbrachten Leistungen übereinstimmt.

In der Praxis empfiehlt sich eine Gegenüberstellung aus vertraglichem Soll, nachgewiesenem Ist und abgerechneter Position. Abweichungen werden dadurch sichtbar und können anschließend fachlich bewertet werden. Gerade bei umfangreichen Projekten verhindert diese Methode, dass einzelne Zuschläge, Teilleistungen oder Nachträge unbemerkt in der Gesamtsumme untergehen.

3.5 Abschlagszahlungen abziehen

Sind sämtliche Zahlungen und Gutschriften berücksichtigt? Dieser Punkt sollte nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die zugrunde gelegte Annahme aus Vertrag und Projektunterlagen hergeleitet werden kann und ob sie mit den tatsächlich erbrachten Leistungen übereinstimmt.

In der Praxis empfiehlt sich eine Gegenüberstellung aus vertraglichem Soll, nachgewiesenem Ist und abgerechneter Position. Abweichungen werden dadurch sichtbar und können anschließend fachlich bewertet werden. Gerade bei umfangreichen Projekten verhindert diese Methode, dass einzelne Zuschläge, Teilleistungen oder Nachträge unbemerkt in der Gesamtsumme untergehen.

3.6 Einwendungen strukturiert festhalten

Welche Positionen sind unklar, unbelegt oder fachlich streitig? Dieser Punkt sollte nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die zugrunde gelegte Annahme aus Vertrag und Projektunterlagen hergeleitet werden kann und ob sie mit den tatsächlich erbrachten Leistungen übereinstimmt.

In der Praxis empfiehlt sich eine Gegenüberstellung aus vertraglichem Soll, nachgewiesenem Ist und abgerechneter Position. Abweichungen werden dadurch sichtbar und können anschließend fachlich bewertet werden. Gerade bei umfangreichen Projekten verhindert diese Methode, dass einzelne Zuschläge, Teilleistungen oder Nachträge unbemerkt in der Gesamtsumme untergehen.

4. Anrechenbare Kosten und Honorarparameter nachvollziehen

Die anrechenbaren Kosten gehören bei vielen Leistungsbildern zu den zentralen Honorargrundlagen. Sie dürfen nicht mit den gesamten Projektkosten gleichgesetzt werden. Für eine Prüfung ist deshalb zu untersuchen, welche Kostenermittlung verwendet wurde, welche Kostengruppen eingeflossen sind und ob Zuordnungen oder Mehrfachberücksichtigungen plausibel sind. Ebenso sind Honorarzone, Leistungsbild, gegebenenfalls Umbau- oder Modernisierungszuschlag sowie die angesetzten Leistungsphasen zu kontrollieren.

Besonders wichtig ist die Konsistenz: Der Planer sollte nicht je nach Rechnungsposition unterschiedliche Grundlagen verwenden, wenn hierfür keine sachliche oder vertragliche Begründung besteht. Eine nachvollziehbare Prüfrechnung dokumentiert deshalb nicht nur den korrigierten Betrag, sondern auch die jeweils verwendeten Parameter.

5. Leistungsphasen sind keine reine Prozentrechnung

Die Prozentsätze der Leistungsphasen beschreiben die Bewertung vollständiger Leistungsphasen innerhalb des jeweiligen Leistungsbildes. Wurden nicht alle Grundleistungen übertragen oder wesentliche Teile nicht erbracht, muss genauer untersucht werden, welcher Leistungsanteil tatsächlich vergütungsfähig ist. § 8 HOAI trägt diesem Grundgedanken Rechnung, indem bei nicht vollständiger Beauftragung nur die übertragenen Leistungsanteile berücksichtigt werden.

Für eine sachverständige Prüfung sind daher Arbeitsergebnisse entscheidend: Pläne, Berechnungen, Protokolle, Kostenunterlagen, Ausschreibungen, Vergabedokumente oder Unterlagen der Objektüberwachung können belegen, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Eine pauschale Kürzung allein aufgrund eines subjektiven Eindrucks ist ebenso wenig sachgerecht wie die ungeprüfte Anerkennung des vollen Prozentsatzes.

6. Zusatzleistungen, Änderungen und Nachträge gesondert prüfen

Planungsprojekte verändern sich häufig. Daraus kann zusätzlicher Vergütungsbedarf entstehen, aber nicht jede Änderung führt automatisch zu einem beliebigen Zusatzhonorar. Zunächst ist abzugrenzen, ob eine Leistung bereits vom ursprünglichen Auftrag umfasst war, ob sich der Leistungsumfang geändert hat oder ob eine besondere beziehungsweise zusätzliche Leistung hinzutrat. Danach ist zu prüfen, wie diese Änderung beauftragt und vergütet werden sollte.

§ 10 HOAI enthält Regelungen zur Berechnung bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs. Für die konkrete Bewertung bleiben jedoch der Vertrag, der zeitliche Ablauf und die dokumentierte Beauftragung entscheidend. Gerade hier entstehen in der Praxis viele Honorarstreitigkeiten.

7. Prüffähigkeit, Fälligkeit und Einwendungen

Eine Schlussrechnung muss so aufgebaut sein, dass der Auftraggeber die abgerechneten Leistungen und den Rechenweg nachvollziehen kann. § 650g Abs. 4 BGB nennt hierfür eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen und die Nachvollziehbarkeit für den Besteller. Zudem enthält die Vorschrift eine 30-Tage-Regel für begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit. Deshalb sollten erkennbare formale oder strukturelle Defizite nicht unnötig lange unbearbeitet bleiben.

Davon zu unterscheiden sind inhaltliche Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Forderung. Eine Rechnung kann formal nachvollziehbar aufgebaut sein und dennoch falsche Kosten, Leistungsanteile oder Zuschläge enthalten. Für Auftraggeber ist diese Trennung wichtig, weil eine bloße Aussage wie „die Rechnung ist zu hoch“ die konkreten Streitpunkte nicht sauber bezeichnet.

8. So sieht ein belastbares Prüfergebnis aus

Eine professionelle Prüfung sollte die beanstandeten Positionen transparent benennen und den Rechenweg offenlegen. Sinnvoll ist eine tabellarische Gegenüberstellung von Rechnungsansatz, Prüfansatz, Differenz und Begründung. Bei streitigen Leistungsanteilen sollte zusätzlich erläutert werden, welche Unterlagen ausgewertet wurden und welche Nachweise noch fehlen.

Das Ziel ist nicht, eine Rechnung möglichst stark zu kürzen, sondern einen fachlich begründbaren Betrag zu ermitteln. Eine neutrale Prüfung kann deshalb auch zu dem Ergebnis kommen, dass einzelne Positionen korrekt sind, während andere angepasst werden müssen.

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9. Wann ist die Einschaltung eines HOAI-Sachverständigen sinnvoll?

Fachkundige Unterstützung ist besonders sinnvoll, wenn hohe Rechnungsbeträge im Raum stehen, mehrere Leistungsbilder betroffen sind, die Leistungserbringung streitig ist oder Nachträge und Planungsänderungen die Abrechnung unübersichtlich machen. Auch vor einer rechtlichen Auseinandersetzung kann eine technische und honorarfachliche Aufbereitung helfen, die tatsächlich streitigen Punkte zu identifizieren.

Ein HOAI-Sachverständiger ersetzt dabei keine individuelle Rechtsberatung. Seine Kernaufgabe liegt in der fachlichen Bewertung von Honorargrundlagen, Leistungsumfang und Berechnung. Bei rechtlichen Streitfragen kann die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll sein.

10. Fazit

HOAI-Schlussrechnung prüfen – Checkliste für Auftraggeber ist kein Thema, das sich allein anhand des Endbetrags beantworten lässt. Eine belastbare Beurteilung entsteht erst aus dem Zusammenspiel von Vertrag, Honorarvereinbarung, Kostenbasis, Leistungsbild, Honorarzone, Leistungsumfang, Änderungen und nachvollziehbarer Rechnungsdarstellung.

Wer systematisch vorgeht und jede Berechnungsstufe dokumentiert, erkennt Unstimmigkeiten wesentlich schneller. Bei komplexen oder wirtschaftlich bedeutenden Forderungen schafft eine unabhängige HOAI-Rechnungsprüfung eine belastbare Grundlage für die weitere Kommunikation zwischen Auftraggeber und Planer.

11. Häufige Fragen

11.1 Muss eine hohe HOAI-Rechnung automatisch falsch sein?

Nein. Die Höhe allein sagt wenig über die Richtigkeit aus. Entscheidend sind Vertrag, Honorarparameter und tatsächlich erbrachte Leistungen.

11.2 Welche Unterlage ist für die Prüfung am wichtigsten?

Regelmäßig ist der Vertrag einschließlich Anlagen und späterer Änderungen der Ausgangspunkt. Ohne ihn lässt sich der geschuldete Leistungsumfang nur eingeschränkt bewerten.

11.3 Kann eine Rechnung prüffähig und trotzdem inhaltlich falsch sein?

Ja. Prüffähigkeit betrifft vor allem Nachvollziehbarkeit und Aufbau. Die materielle Richtigkeit der einzelnen Honoraransätze ist davon zu unterscheiden.

11.4 Müssen nicht vollständig erbrachte Leistungsphasen voll bezahlt werden?

Nicht automatisch. Es ist zu prüfen, was beauftragt und welcher Leistungsanteil tatsächlich erbracht wurde. Bei Teilleistungen kann eine differenzierte Bewertung erforderlich sein.

11.5 Wann sollte ich fachkundige Hilfe einholen?

Vor allem bei hohen Differenzen, unklaren Nachträgen, mehreren Leistungsbildern oder Streit über den tatsächlichen Leistungsumfang ist eine unabhängige fachliche Prüfung sinnvoll.

12. Rechtsgrundlagen und fachliche Einordnung

Für diesen Beitrag wurden insbesondere die Systematik der HOAI 2021, darunter §§ 4 bis 16 HOAI, sowie § 650g Abs. 4 BGB berücksichtigt. Die konkrete rechtliche Bewertung eines Einzelfalls hängt vom jeweiligen Vertrag, dem Zeitpunkt der Beauftragung und den Projektumständen ab.