HOAI Beratung für Auftraggeber und Planer

Alexander Fleming
HOAI Sachverständiger
17.05.2026

HOAI Beratung für Auftraggeber und Planer
Wer nach HOAI Beratung sucht, will meist keine akademische Abhandlung, sondern schnelle Orientierung: Was ist überhaupt abrechenbar? Welche Leistungsphasen wurden wirklich beauftragt? Ist das Honorar plausibel? Und welche Rechtsänderungen sind heute für Auftraggeber und Planer wirklich relevant? Genau hier setzt gute HOAI Beratung an: Sie übersetzt die HOAI in verständliche Entscheidungshilfen für Verträge, Honorarprüfungen, Nachträge und Konfliktvermeidung. Seit der HOAI 2021 sind Honorare frei vereinbar; die Tabellen und Maßstäbe der HOAI bleiben aber eine zentrale Referenz für angemessene Honorare und belastbare Vergleichsrechnungen.
Was ist HOAI Beratung?
HOAI Beratung ist die fachliche und rechtliche Einordnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie hilft dabei, den Vertragsgegenstand sauber zu definieren, Grundleistungen von Besonderen Leistungen zu trennen, Leistungsphasen richtig zuzuordnen und das Honorar anhand von anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Leistungsumfang nachvollziehbar zu prüfen. Die HOAI selbst sieht vor, dass neben Grundleistungen auch Besondere Leistungen vereinbart werden können, und dass Honorare heute vertraglich vereinbart werden.
Nutzen für Auftraggeber und Planer
Für Auftraggeber schafft HOAI Beratung Transparenz: Sie macht Angebote vergleichbar, deckt Lücken im Leistungsbild auf und hilft, vor Vertragsabschluss zu verstehen, welche Schritte in Planung, Genehmigung, Vergabe und Bauüberwachung tatsächlich enthalten sind. Für Planer reduziert sie Honorarstreit, weil Leistungsumfang, Textform, Verbraucherhinweise und Berechnungslogik sauber dokumentiert werden. Gerade die Architektenkammern betonen, dass Bauherren nicht nur auf den Preis, sondern auf Referenzen, Kompetenz, Nachvollziehbarkeit der Leistungen und Kammermitgliedschaft achten sollten; das macht Beratung zu einem Qualitätsinstrument, nicht nur zu einer Rechenhilfe.
Leistungsphasen
Im Leistungsbild Gebäude und Innenräume arbeitet die HOAI mit neun Leistungsphasen. Die BAK beschreibt sie für Bauherren verständlich von der Grundlagenermittlung über Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis hin zu Ausführungsplanung, Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung. Diese Gliederung ist für die Beratung zentral, weil Honorarstreit oft nicht an der Gesamtsumme entsteht, sondern an der Frage, welche Phase tatsächlich beauftragt oder erbracht wurde. Die HOAI unterteilt Grundleistungen ausdrücklich in Leistungsphasen; bei Gebäuden sind diese Phasen prozentual am Gesamthonorar bewertet.
Honorarberechnung und Beispiele
In der Praxis stützt sich die Honorarprüfung vor allem auf fünf Fragen: Welche Leistungen sind beauftragt? Welche Kosten sind anrechenbar? In welcher Honorarzone liegt das Objekt? Welche Leistungsphasen sind enthalten? Und gibt es eine wirksame Vereinbarung in Textform? Das Gesetz definiert anrechenbare Kosten als Teil der Kosten für Herstellung, Umbau, Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung. Die Honorarzonen werden über Bewertungsmerkmale des jeweiligen Leistungsbilds ermittelt. Die Honorartafeln weisen dabei Orientierungswerte aus; das Bundeswirtschaftsministerium beschreibt sie als Honorarspannen vom Basishonorarsatz bis zum oberen Honorarsatz.
Einfaches Beispiel: Angenommen, das orientierende Vollhonorar für ein Gebäude beträgt 40.000 Euro. Werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt, ist nur der entsprechende Teil des Gesamthonorars relevant. Für Gebäude entfallen auf LPH 1 bis 4 zusammen 27 Prozent des Gesamthonorars, also in diesem Beispiel 10.800 Euro. Das ist keine rechtsverbindliche Schlussrechnung, aber eine gute erste Plausibilitätsprüfung in der Beratung. Für Innenräume, TGA oder Tragwerksplanung gelten andere Phasenanteile und eigene Regelungen.
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Rechtliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung
Die entscheidende Zäsur kam mit dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 in der Sache C-377/17, das die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der alten HOAI als unionsrechtswidrig einstufte. Darauf reagierte der deutsche Gesetzgeber mit der HOAI 2021. Seitdem ist das Preisrecht nicht mehr verbindlich; die Tabellen bleiben jedoch ein Orientierungsrahmen. Für Altverträge blieb das Thema trotzdem relevant: Die BAK fasst die EuGH- und BGH-Linie 2022 so zusammen, dass die Unionsrechtswidrigkeit der alten Mindestsätze sogenannten Aufstockungsklagen bei vor 2021 geschlossenen Verträgen nicht entgegensteht. 2024 hat der BGH zudem entschieden, dass sich auch die öffentliche Hand nicht zu ihren Gunsten auf die nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinie berufen kann; Aufstockungsklagen nach alter HOAI können daher auch gegenüber öffentlichen Auftraggebern relevant bleiben.
Für die aktuelle Beratungspraxis besonders wichtig ist das Urteil des OLG Köln vom 10. April 2024. Danach gilt die Hinweispflicht aus § 7 Abs. 2 HOAI gegenüber Verbrauchern auch bei Pauschal- und Zeithonoraren. Fehlt dieser Hinweis, wird die Vereinbarung nicht automatisch unwirksam; sie ist aber nach oben durch das Basishonorar begrenzt, und der Planer muss das Vergleichshonorar schlüssig darlegen. Genau deshalb gehört die Verbraucherbelehrung heute in jede saubere HOAI-Beratung hinein. Parallel laufen seit 2023 und 2025 zwei offizielle Reformbausteine weiter: unter Leitung des BMWSB die Evaluierung der Leistungsbilder und beim BMWK das Honorargutachten als Grundlage einer späteren Novellierung.
Praxis-Tipps für Mandanten
Mandanten sollten vor dem Erstgespräch nicht nur den Vertrag, sondern auch Nachträge, E-Mail-Absprachen, Kostenschätzungen, Rechnungen und Protokolle mitbringen. Denn die entscheidenden Punkte liegen oft in Details: Wurde die Honorarhöhe wirksam in Textform vereinbart? Wurden nur Grundleistungen oder auch Besondere Leistungen beauftragt? Ist die Honorarzone plausibel? Wurde ein Verbraucher rechtzeitig auf die freie Vereinbarkeit des Honorars hingewiesen? Und ist bei einem laufenden Projekt sauber dokumentiert, welche Leistungsphasen tatsächlich erbracht wurden? Wer diese Unterlagen vollständig vorbereitet, verkürzt jede Beratung erheblich.
Checkliste für das Beratungsgespräch
Sinnvoll sind sieben Unterlagengruppen: Vertragsangebot und unterschriebener Vertrag, vollständige Korrespondenz zur Honorarvereinbarung, Kostenberechnungen beziehungsweise anrechenbare Kosten, Beschreibung des Leistungsbilds, Nachtrags- oder Änderungsvereinbarungen, bereits gestellte Rechnungen und ein kurzer Zeitstrahl des Projekts. Wer Verbraucher ist, sollte zusätzlich prüfen, ob die Belehrung über die freie Vereinbarkeit des Honorars vorliegt. Wer einen Planer auswählt, sollte außerdem Referenzen, Kammerstatus und Leistungsverständnis kontrollieren.
Fallstudie
Ein typischer Fall aus der Beratung: Ein privater Bauherr vereinbart 2021 mit einem Planer ein Zeithonorar für Grundleistungen. Später erscheint die Rechnung zu hoch. In der Prüfung stellt sich heraus, dass zwar Zeiten dokumentiert wurden, der nach § 7 Abs. 2 HOAI erforderliche Hinweis an den Verbraucher aber fehlt. Genau in solchen Konstellationen verlangt die heutige Rechtsprechung eine Vergleichsrechnung zum Basishonorar. Die praktische Folge: Nicht nur der Stundenaufwand zählt, sondern auch die Frage, ob das abgerechnete Honorar über dem Basishonorarsatz liegt. Das zeigt, wie wertvoll eine frühe HOAI-Beratung für beide Seiten ist.
Häufige Fehler
Die häufigsten Fehler sind erstaunlich konstant: Erstens wird das Honorar verhandelt, bevor der Leistungsumfang sauber definiert ist. Zweitens werden Grundleistungen und Besondere Leistungen vermischt. Drittens fehlt eine eindeutige Vereinbarung in Textform. Viertens wird bei Verbrauchern der gesetzliche Hinweis über oder unter den HOAI-Werten vergessen. Fünftens konzentrieren sich Auftraggeber allein auf den Preis statt auf Qualität, Referenzen und Nachvollziehbarkeit. Und sechstens werden Leistungsänderungen im Projekt zwar praktisch umgesetzt, aber nicht sauber dokumentiert. Genau diese Fehler kosten später Zeit, Geld und oft auch Vertrauen.
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FAQ zur HOAI
Ist die HOAI heute noch verbindlich?
Die HOAI gilt weiterhin, aber seit 2021 nicht mehr als verbindliches Preisrecht. Honorare können frei vereinbart werden; die HOAI liefert dafür Maßstäbe und Orientierungswerte.
Wann lohnt sich HOAI Beratung besonders?
Vor Vertragsabschluss, bei unklaren Leistungsphasen, vor Rechnungsprüfung, bei Nachträgen, bei Verbraucherprojekten und immer dann, wenn Umbau- oder Bestandsleistungen schwer abzugrenzen sind. Grundlage ist meist die Prüfung von Leistungsbild, Textform und Honorarlogik.
Gilt die HOAI nur für Architekten?
Nein. Die HOAI erfasst Architekten- und Ingenieurleistungen, also etwa auch Fachplanungen wie Technische Ausrüstung oder Tragwerksplanung. Dafür existieren eigene Leistungsbilder und Honorarregelungen.
Was prüft eine gute HOAI Beratung zuerst?
Zuerst sollten Leistungsumfang, Leistungsbild, Honorarvereinbarung in Textform und die Frage geprüft werden, ob Grundleistungen oder auch Besondere Leistungen betroffen sind. Danach folgen Honorarzone, anrechenbare Kosten und Leistungsphasen.
Was ist der Basishonorarsatz?
Der Basishonorarsatz ist heute der zentrale Referenzwert innerhalb der Honorartafeln. Er gewinnt besonders dann praktische Bedeutung, wenn keine wirksame Vereinbarung über die Honorarhöhe vorliegt oder besondere Verbraucherschutzregeln greifen.
Warum ist die Textform so wichtig?
Weil sich das Honorar grundsätzlich nach der Vereinbarung richtet, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Fehlt diese Prüfung, entstehen schnell Streitfälle über Basishonorar, Pauschale oder Zeithonorar.
Gilt der Verbraucherhinweis auch bei Zeithonorar oder Pauschalhonorar?
Ja. Das OLG Köln hat 2024 ausdrücklich entschieden, dass die Hinweispflicht aus § 7 Abs. 2 HOAI auch bei Zeithonorar und Pauschalhonorar gilt.
Können öffentliche Auftraggeber bei Altverträgen anders behandelt werden als private?
Nicht ohne Weiteres. Der BGH hat 2024 klargestellt, dass sich die öffentliche Hand nicht zu ihren Gunsten auf die nicht oder unzutreffend umgesetzte Richtlinie berufen kann.