Architektenrechnung zu hoch? Wie geht man bei der Prüfung vor?

HOAI Gutachter

Alexander Fleming

HOAI Sachverständiger

06.05.2026

Architektenrechnung zu hoch

Architektenrechnung zu hoch? Wie geht man bei der Prüfung vor?

Nach meiner Erfahrung sind etwa 90 % bis 95 % der eingereichten Architektenrechnungen oder Ingenieurrechnungen sowohl nicht HOAI konform aufgestellt als auch zu hoch abgerechnet.

Architektenrechnung prüfen: Wann ist sie fällig – und wann ist die Architektenrechnung zu hoch?

HOAI Honorarrechnung

Hat ein Architekt oder Ingenieur – etwa ein Tragwerksplaner oder Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung – seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht, darf er sein Honorar durch eine Honorarrechnung, also z. B. eine Architektenrechnung abrechnen.

Für viele Bauherren bedeutet der Zugang einer Architektenrechnung jedoch nicht automatisch, dass der Rechnungsbetrag sofort zu zahlen ist.

Formulierungen wie „sofort fällig nach Rechnungseingang“ oder „zahlbar ohne Abzug“ ändern daran nichts. Entscheidend ist vielmehr, ob die Architektenrechnung prüffähig ist. Erst mit einer prüffähigen Architektenrechnung tritt grundsätzlich die Fälligkeit ein.

Gerade wenn eine Architektenrechnung zu hoch erscheint, lohnt sich eine sorgfältige inhaltliche und rechnerische Überprüfung.

Fälligkeit setzt Prüffähigkeit der Architektenrechnung voraus

Die Fälligkeit einer Architektenrechnung setzt immer deren Prüffähigkeit voraus. Das gilt unabhängig davon, welche Zahlungsfrist in der Rechnung genannt ist.

Auch nach Inkrafttreten der HOAI 2021 werden viele Planerverträge weiterhin auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geschlossen oder orientieren sich an deren Systematik. Deshalb müssen bei der Erstellung einer Architektenrechnung die maßgeblichen Berechnungsparameter transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

Ist eine Architektenrechnung formell oder inhaltlich nicht ordnungsgemäß aufgebaut und kann der Bauherr sie nicht sachlich und rechnerisch prüfen, ist sie nicht prüffähig. Die Folge: Die Architektenrechnung ist nicht fällig – selbst dann nicht, wenn sie vollständig bezahlt werden soll.

Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen führen in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen. Nicht selten endet der Streit über eine Architektenrechnung zu hoch oder unberechtigt gekürzte Forderungen in langwierigen gerichtlichen Verfahren.

Wann ist eine Architektenrechnung prüffähig?

Eine Architektenrechnung ist dann prüffähig, wenn der Empfänger – also der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Berater – in der Lage ist, sie:

  • inhaltlich,

  • sachlich und

  • rechnerisch

ohne unverhältnismäßigen Aufwand zu überprüfen.

Das bedeutet: Die Architektenrechnung muss strukturiert, transparent und vollständig sein. Alle für die Honorarermittlung relevanten Parameter sind so darzustellen, dass der Bauherr die Berechnung Schritt für Schritt nachvollziehen kann.

Gerade bei dem Eindruck, die Architektenrechnung zu hoch angesetzt, ergibt sich aus einer klaren und nachvollziehbaren Darstellung häufig schnell, ob tatsächlich ein Berechnungsfehler vorliegt oder ob die Forderung berechtigt ist.


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Typische Gründe, warum eine Architektenrechnung zu hoch erscheint

In der Praxis entstehen Zweifel an der Angemessenheit häufig durch:

  • fehlerhaft ermittelte anrechenbare Kosten

  • unzutreffend angesetzte Honorarzonen

  • falsche Prozentsätze bei den Leistungsphasen

  • nicht vereinbarte Zuschläge (z. B. Umbauzuschlag)

  • doppelt berechnete oder nicht beauftragte Besondere Leistungen

Ob eine Architektenrechnung zu hoch ist, lässt sich daher regelmäßig nur durch eine fachkundige Prüfung der einzelnen Berechnungsbestandteile feststellen.

Mindestbestandteile einer prüffähigen Architektenrechnung

Wurde der Vertrag auf Grundlage oder in Anlehnung an die HOAI geschlossen, sollte jede Architektenrechnung – unabhängig davon, ob es sich um eine Abschlags- oder Schlussrechnung handelt – mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Leistungsbild (z. B. Gebäudeplanung, Tragwerksplanung etc.)

  2. Anrechenbare Kosten als Berechnungsgrundlage

  3. Honorarzone

  4. Vereinbarter Honorarsatz (Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz bzw. freie Vereinbarung)

  5. Prozentuale Darstellung der erbrachten Leistungsphasen

  6. Bezug zur Honorartafel

  7. Vertraglich vereinbarte Zuschläge oder Abschläge (z. B. Umbau- oder Modernisierungszuschlag)

  8. Vereinbarte Nebenkosten

  9. Besondere Leistungen, sofern beauftragt und erbracht

  10. Umsatzsteuer (mit Besonderheiten bei vorzeitiger Kündigung)

  11. Bereits erhaltene Abschlagszahlungen

Fehlen diese Angaben oder sind sie nicht nachvollziehbar hergeleitet, ist die Architektenrechnung regelmäßig nicht prüffähig. In solchen Fällen muss der Bauherr nicht zahlen, bis eine ordnungsgemäße, prüfbare Architektenrechnung vorliegt.

Fazit - Architektenrechnung sorgfältig prüfen – besonders wenn sie zu hoch erscheint

Der Zugang einer Architektenrechnung löst nicht automatisch eine Zahlungspflicht aus. Erst wenn die Architektenrechnung prüffähig ist, wird sie fällig.

Für Bauherren gilt: Erscheint die Architektenrechnung zu hoch, sollte sie strukturiert und fachkundig geprüft werden. Für Architekten und Ingenieure wiederum ist eine transparente, vollständige und systematisch aufgebaute Architektenrechnung der beste Schutz vor Honorarkürzungen und langwierigen Streitigkeiten.

Eine sorgfältig erstellte Architektenrechnung schafft Klarheit – und vermeidet Konflikte auf beiden Seiten.


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FAQ zur HOAI

Woran erkenne ich, dass eine Architektenrechnung möglicherweise zu hoch ist?

Hinweise können unerwartet hohe Honorarforderungen, doppelt berechnete Leistungen, unklare Zusatzkosten oder Abweichungen vom vereinbarten Budget sein. Auch nicht nachvollziehbare Leistungsphasen oder fehlende Nachweise sollten genauer geprüft werden.

Welche Positionen werden bei Architektenrechnungen besonders häufig beanstandet?

Oft geht es um falsch angesetzte anrechenbare Kosten, zusätzliche Stundenhonorare, Nebenkosten oder Leistungen, die nicht vollständig erbracht wurden. Auch fehlerhafte Einstufungen in Honorarzonen können zu überhöhten Rechnungen führen.

Sollte man eine hohe Architektenrechnung sofort bezahlen?

Nicht unbedingt. Auftraggeber dürfen eine Rechnung zunächst prüfen, bevor sie bezahlt wird. Bei Zweifeln empfiehlt es sich, offene Punkte schriftlich zu klären und gegebenenfalls nur den unstrittigen Teilbetrag zu zahlen.

Wie kann man die Höhe des Architektenhonorars nachvollziehen?

Die Berechnung basiert häufig auf Faktoren wie Baukosten, Leistungsumfang, Honorarzone und vereinbarten Leistungsphasen. Ein Vergleich mit dem Architektenvertrag und den tatsächlich erbrachten Leistungen hilft dabei, die Rechnung besser nachzuvollziehen.

Wann sollte ein Sachverständiger oder Anwalt eingeschaltet werden?

Wenn die Rechnung komplex ist, hohe Summen betroffen sind oder der Architekt auf Einwände nicht reagiert, kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein. Fachanwälte oder Bausachverständige können die Abrechnung rechtlich und technisch überprüfen.