Architektenrechnung viel höher als gedacht? So prüfen Bauherren die HOAI-Abrechnung

HOAI Gutachter

Alexander Fleming

HOAI Sachverständiger

30.06.2026

Architektenrechnung viel höher als vereinbart

Eine unerwartet hohe Architektenrechnung sorgt bei vielen Bauherren für Verunsicherung. Nicht selten stellt sich die Frage: Ist diese Rechnung überhaupt korrekt? Tatsächlich enthalten HOAI-Abrechnungen häufiger Fehler, als viele Auftraggeber vermuten. Falsch angesetzte anrechenbare Kosten, abgerechnete Leistungsphasen ohne entsprechende Beauftragung oder fehlerhafte Honorarzonen können dazu führen, dass das Honorar deutlich höher ausfällt als zulässig.

Wer seine Architektenrechnung prüfen möchte, sollte daher nicht vorschnell bezahlen, sondern die Rechnung sorgfältig kontrollieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, welche typischen Fehler auftreten und welche ersten Schritte Bauherren selbst unternehmen können.

Warum fallen Architektenrechnungen oft höher aus als erwartet?

Die Honorarberechnung für Architekten richtet sich häufig nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Berechnung ist komplex und basiert auf mehreren Faktoren:

  • den anrechenbaren Kosten

  • der Honorarzone

  • den vereinbarten Leistungsphasen

  • möglichen Umbau- oder Modernisierungszuschlägen

  • zusätzlichen besonderen Leistungen

Schon kleine Fehler bei einem dieser Punkte können das Honorar um mehrere tausend Euro erhöhen. Deshalb lohnt es sich, jede Rechnung sorgfältig zu prüfen.

Typische Fehler in einer HOAI-Rechnung

1. Falsche anrechenbare Kosten

Die anrechenbaren Kosten bilden die Grundlage der Honorarberechnung. Dabei werden jedoch nicht automatisch sämtliche Baukosten berücksichtigt.

Häufig werden beispielsweise:

  • nicht anrechenbare Kosten einbezogen,

  • Kosten doppelt berücksichtigt,

  • Kosten aus späteren Bauabschnitten mitgerechnet,

  • oder falsche Kostenermittlungen verwendet.

Bereits geringe Abweichungen können das Architektenhonorar deutlich erhöhen.

2. Nicht beauftragte Leistungsphasen werden berechnet

Die HOAI unterteilt die Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Architekten Leistungen abrechnen, die zwar theoretisch vorgesehen sind, vom Bauherrn jedoch nie ausdrücklich beauftragt wurden.

Beispielsweise können folgende Situationen auftreten:

  • Es wurde nur eine Genehmigungsplanung vereinbart.

  • Die Ausführungsplanung erfolgte durch ein anderes Büro.

  • Die Bauüberwachung wurde gar nicht übernommen.

Dennoch erscheinen sämtliche Leistungsphasen auf der Schlussrechnung.

Gerade dieser Fehler führt häufig dazu, dass Bauherren das Honorar des Architekten anzweifeln.

3. Falsche Honorarzone

Nicht jedes Gebäude gehört automatisch in dieselbe Honorarzone.

Die Einstufung richtet sich unter anderem nach:

  • Planungsanforderungen,

  • Schwierigkeitsgrad,

  • technischer Ausstattung,

  • Gestaltung.

Eine zu hoch angesetzte Honorarzone erhöht unmittelbar das Honorar.

4. Besondere Leistungen werden ohne Vereinbarung berechnet

Besondere Leistungen dürfen grundsätzlich nur berechnet werden, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Bestandsaufnahmen

  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen

  • zusätzliche Abstimmungstermine

  • Visualisierungen

  • besondere Dokumentationen

Fehlt eine Vereinbarung, besteht häufig kein Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.

5. Zuschläge werden falsch angesetzt

Umbau- und Modernisierungszuschläge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Auch Nebenkosten oder Reisekosten dürfen nicht pauschal beliebig angesetzt werden. Gerade bei umfangreichen Bauvorhaben entstehen hier häufig unnötig hohe Rechnungsbeträge.


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So können Bauherren ihre Architektenrechnung selbst prüfen

Nicht jede Prüfung erfordert sofort einen Sachverständigen. Bereits mit wenigen Schritten lassen sich viele Auffälligkeiten erkennen.

Schritt 1: Vertrag heranziehen

Vergleichen Sie zunächst die Rechnung mit Ihrem Architektenvertrag.

Kontrollieren Sie insbesondere:

  • Welche Leistungen wurden tatsächlich vereinbart?

  • Welche Leistungsphasen sind beauftragt?

  • Gibt es Zusatzvereinbarungen?

  • Wurden besondere Leistungen schriftlich vereinbart?

Schritt 2: Leistungsphasen vergleichen

Prüfen Sie, ob sämtliche abgerechneten Leistungsphasen tatsächlich vollständig erbracht wurden.

Wurde beispielsweise die Bauüberwachung gar nicht durchgeführt, darf diese Leistung in der Regel auch nicht vollständig berechnet werden.

Schritt 3: Anrechenbare Kosten überprüfen

Fordern Sie nachvollziehbare Berechnungen der anrechenbaren Kosten an.

Diese sollten sich anhand der Kostenberechnung oder Kostenfeststellung eindeutig nachvollziehen lassen.

Unklare Pauschalwerte sollten kritisch hinterfragt werden.

Schritt 4: Zuschläge und Nebenkosten kontrollieren

Achten Sie darauf,

  • ob Umbauzuschläge zulässig sind,

  • ob Nebenkosten vereinbart wurden,

  • ob besondere Leistungen tatsächlich beauftragt waren.

Gerade in diesem Bereich entstehen häufig unnötige Mehrkosten.

Schritt 5: Rechnung nachvollziehbar?

Eine ordnungsgemäße HOAI-Rechnung sollte transparent aufgebaut sein.

Sie sollte unter anderem enthalten:

  • Berechnungsgrundlagen

  • anrechenbare Kosten

  • Honorarzone

  • Leistungsphasen

  • Honorarsatz

  • Nebenkosten

  • Umsatzsteuer

Fehlen wesentliche Angaben, ist eine rechtliche Überprüfung häufig sinnvoll.

Wann sollten Bauherren das Architektenhonorar anzweifeln?

Nicht jede hohe Rechnung ist automatisch falsch.

Dennoch gibt es typische Warnsignale:

  • Die Rechnung liegt deutlich über der ursprünglichen Kostenschätzung.

  • Leistungsphasen wurden berechnet, die nie erbracht wurden.

  • Die Berechnung ist kaum nachvollziehbar.

  • Die anrechenbaren Kosten erscheinen ungewöhnlich hoch.

  • Zusätzliche Leistungen tauchen erstmals auf der Schlussrechnung auf.

  • Es fehlen Erläuterungen zur Honorarberechnung.

Treffen mehrere dieser Punkte zu, lohnt sich eine genaue Prüfung.

Warum eine unabhängige Prüfung sinnvoll ist

Die Berechnung nach der HOAI ist selbst für erfahrene Bauherren schwer nachvollziehbar.

Ein unabhängiger HOAI-Sachverständiger überprüft unter anderem:

  • die Honorarermittlung,

  • die anrechenbaren Kosten,

  • die Honorarzone,

  • die tatsächlich erbrachten Leistungen,

  • mögliche Berechnungsfehler,

  • sowie die Vereinbarkeit mit Vertrag und HOAI.

Dadurch erhalten Bauherren eine objektive Einschätzung, ob die Forderung berechtigt ist oder ob Korrekturen verlangt werden können.

Gerade bei hohen Honorarforderungen kann eine fachliche Prüfung erhebliche finanzielle Vorteile bringen.

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Fazit

Eine überraschend hohe Architektenrechnung muss nicht zwangsläufig korrekt sein. Fehler bei den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone oder den abgerechneten Leistungsphasen kommen in der Praxis häufiger vor, als viele Bauherren vermuten.

Wer seine Architektenrechnung prüfen möchte, sollte zunächst Vertrag und Rechnung sorgfältig miteinander vergleichen und auf typische Unstimmigkeiten achten. Bestehen weiterhin Zweifel oder geht es um größere Beträge, empfiehlt sich die Prüfung durch einen unabhängigen Experten.

So lassen sich unnötige Mehrkosten vermeiden und berechtigte Ansprüche zuverlässig von fehlerhaften Forderungen unterscheiden.

Haben Sie Zweifel an Ihrer Architektenrechnung?

Haben Sie Zweifel an Ihrer Rechnung? Lassen Sie Ihre Architektenrechnung von einem unabhängigen HOAI-Sachverständigen rechtssicher prüfen. Eine professionelle Prüfung deckt mögliche Fehler in der Honorarberechnung auf und schafft Klarheit darüber, ob die Forderung berechtigt ist oder Korrekturen verlangt werden können.

Um bereits im Vorfeld Unklarheiten über den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang zu beseitigen, bietet der Honorarsachverständige Alexander Fleming eine lösungsorientierte Unterstützung an. Bauherren können hierzu eine kostenlose HOAI-Erstberatung von Alexander Fleming in Anspruch nehmen, bei der eine erste neutrale und verständliche Einschätzung der Honorarrechnung und des vertraglichen Soll-Zustands erfolgt.



FAQ: Häufige Fragen zur Prüfung einer Architektenrechnung

Kann ich eine Architektenrechnung selbst prüfen?

Ja. Viele Auffälligkeiten lassen sich bereits durch den Vergleich von Vertrag, Leistungsumfang und Rechnung erkennen. Insbesondere die berechneten Leistungsphasen sowie die anrechenbaren Kosten sollten sorgfältig kontrolliert werden.

Woran erkenne ich, dass eine HOAI-Rechnung zu hoch ist?

Typische Hinweise sind ungewöhnlich hohe anrechenbare Kosten, nicht vereinbarte Leistungsphasen, zusätzliche Zuschläge ohne vertragliche Grundlage oder eine nicht nachvollziehbare Honorarberechnung.

Muss ich eine strittige Architektenrechnung sofort bezahlen?

Bestehen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung, sollte diese zunächst sorgfältig geprüft werden. Es empfiehlt sich, Unklarheiten schriftlich anzusprechen und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung einzuholen.

Welche Unterlagen werden für die Prüfung einer Architektenrechnung benötigt?

Hilfreich sind insbesondere der Architektenvertrag, Nachträge oder Zusatzvereinbarungen, die Schlussrechnung, Kostenberechnungen sowie vorhandene Bauunterlagen und Schriftwechsel.

Wann lohnt sich die Prüfung durch einen HOAI-Sachverständigen?

Vor allem bei hohen Honorarforderungen, komplexen Bauvorhaben oder unklaren Abrechnungen kann ein unabhängiger HOAI-Sachverständiger mögliche Fehler erkennen und eine rechtssichere Einschätzung der Rechnung geben.