Die Sache mit den „anrechenbaren Kosten“: Trickst Ihr Architekt bei der Honorarbasis?

Alexander Fleming
HOAI Sachverständiger
30.06.2026

Die Sache mit den „anrechenbaren Kosten“: Trickst Ihr Architekt bei der Honorarbasis?
Wer ein Haus baut oder eine umfangreiche Sanierung plant, beschäftigt sich früher oder später mit dem Architektenhonorar. Dabei taucht häufig ein Begriff auf, der für viele Bauherren zunächst rätselhaft klingt: anrechenbare Kosten.
Spätestens wenn sich das Honorar erhöht, weil die Baukosten gestiegen sind oder hochwertigere Materialien ausgewählt wurden, kommt schnell die Frage auf: Hat mein Architekt sein Honorar künstlich erhöht? Oder anders gefragt: Wie berechnet der Architekt sein Honorar eigentlich?
Die gute Nachricht: Nicht jede Honorarsteigerung ist unzulässig. Gleichzeitig gilt aber auch: Nicht jede Kostensteigerung darf automatisch zu einem höheren Architektenhonorar führen. In diesem Beitrag erfahren Sie verständlich erklärt, wie anrechenbare Kosten nach HOAI funktionieren, wann eine Erhöhung gerechtfertigt ist und worauf Bauherren achten sollten.
Was sind anrechenbare Kosten?
Die anrechenbaren Kosten bilden bei vielen Architektenverträgen die Grundlage für die Berechnung des Honorars. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um diejenigen Baukosten, die für die Planung tatsächlich relevant sind.
Nicht jede Ausgabe auf Ihrer Baustelle gehört automatisch dazu.
Typische Beispiele für anrechenbare Kosten sind:
Rohbauarbeiten
Dachkonstruktion
Fenster und Türen
Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation
Innenausbau
Fassadenarbeiten
Andere Kostenpositionen können hingegen ganz oder teilweise außen vor bleiben, beispielsweise Grundstückskosten oder bestimmte Nebenkosten.
Gerade deshalb lohnt es sich, die anrechenbaren Kosten nach HOAI zu prüfen, bevor das Honorar akzeptiert wird.
Wie berechnet der Architekt sein Honorar?
Viele Bauherren fragen sich: Wie berechnet der Architekt sein Honorar?
Die klassische Berechnung orientiert sich an mehreren Faktoren:
den anrechenbaren Kosten,
dem Leistungsumfang,
der Schwierigkeit des Projekts sowie
den individuell vereinbarten Honoraren.
Je höher die anrechenbaren Kosten ausfallen, desto höher kann grundsätzlich auch das Honorar werden.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede Preissteigerung auf der Baustelle das Honorar erhöht.
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Warum steigen die anrechenbaren Kosten überhaupt?
In den vergangenen Jahren sind die Baupreise deutlich gestiegen. Höhere Materialpreise, Lieferengpässe oder gestiegene Lohnkosten führen dazu, dass dieselbe Planung heute oft deutlich teurer umgesetzt wird als noch vor wenigen Jahren.
Ein Beispiel:
Ein Einfamilienhaus sollte ursprünglich 450.000 Euro kosten. Durch gestiegene Materialpreise erhöht sich der Baupreis auf 520.000 Euro.
Viele Bauherren wundern sich nun, dass auch das Architektenhonorar steigt – obwohl der Architekt dieselben Pläne erstellt hat.
Das wirkt zunächst unfair.
Tatsächlich hängt die rechtliche Bewertung jedoch davon ab, welche Honorarvereinbarung getroffen wurde und auf welcher Grundlage die Berechnung erfolgt.
Materialpreise steigen – darf dadurch auch das Honorar steigen?
Grundsätzlich kann die Antwort Ja lauten.
Sind die anrechenbaren Kosten Bestandteil der vereinbarten Honorarberechnung, führen höhere Baukosten häufig auch zu einem höheren Honorar.
Das liegt daran, dass sich die Berechnungsgrundlage verändert.
Obwohl der tatsächliche Planungsaufwand oftmals gleich bleibt, sieht das vereinbarte Honorarsystem eine Orientierung an den Baukosten vor.
Für viele Bauherren fühlt sich das unlogisch an, rechtlich ist es jedoch häufig zulässig.
Luxusausstattung: Mehr Honorar trotz gleicher Planung?
Noch häufiger entsteht Streit, wenn Bauherren während der Bauphase hochwertigere Ausstattungen auswählen.
Ein Beispiel:
Ursprünglich waren Standard-Sanitärobjekte für 12.000 Euro vorgesehen.
Später entscheidet sich der Bauherr für Designarmaturen und exklusive Sanitärkeramik im Wert von 45.000 Euro.
Steigt dadurch automatisch das Architektenhonorar?
Nicht zwingend.
Hier kommt es darauf an, ob sich durch die höherwertige Ausstattung tatsächlich auch der Planungs- oder Koordinierungsaufwand verändert oder ob lediglich teurere Produkte bestellt wurden.
Eine reine Preissteigerung ohne zusätzlichen Planungsaufwand sollte genau geprüft werden.
Wann sollten Bauherren die anrechenbaren Kosten prüfen?
Gerade bei größeren Bauprojekten lohnt sich ein genauer Blick auf die Honorarberechnung.
Sie sollten insbesondere prüfen:
Welche Kosten wurden überhaupt angesetzt?
Gehören alle Positionen tatsächlich zu den anrechenbaren Kosten?
Wurden nachträgliche Preissteigerungen vollständig übernommen?
Beruht die Honorarsteigerung lediglich auf höheren Materialpreisen?
Sind Änderungen der Ausstattung korrekt berücksichtigt?
Je transparenter diese Fragen beantwortet werden, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten.
Baukosten und Honorarsteigerung: Wo liegen die Grenzen?
Nicht jede Erhöhung der Baukosten rechtfertigt automatisch eine entsprechende Erhöhung des Honorars.
Entscheidend ist immer der konkrete Vertrag.
Dabei spielen unter anderem folgende Fragen eine Rolle:
Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart?
Wurde ausdrücklich auf anrechenbare Kosten Bezug genommen?
Wann wurden die Kosten ermittelt?
Welche Leistungen hat der Architekt tatsächlich erbracht?
Wurden Planungsänderungen durchgeführt oder lediglich Preise angepasst?
Diese Unterschiede sind für Bauherren oft schwer erkennbar.
Deshalb empfiehlt es sich, Honorarabrechnungen nicht nur auf die Endsumme zu reduzieren, sondern auch die zugrunde liegende Berechnung nachzuvollziehen.
Typische Missverständnisse rund um die anrechenbaren Kosten
Irrtum 1: Alle Baukosten zählen automatisch.
Nein. Nicht sämtliche Ausgaben auf einer Baustelle gehören zu den anrechenbaren Kosten.
Irrtum 2: Höhere Materialpreise bedeuten immer mehr Honorar.
Nicht zwangsläufig. Maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarungen und die konkrete Berechnungsgrundlage.
Irrtum 3: Luxusausstattung erhöht immer das Honorar.
Auch das stimmt nicht pauschal. Es kommt darauf an, welche Auswirkungen die Änderung tatsächlich auf die Planungsleistungen hat.
Irrtum 4: Die Berechnung muss man einfach akzeptieren.
Nein. Bauherren dürfen und sollten die Berechnung nachvollziehen und die anrechenbaren Kosten prüfen.
So schützen sich Bauherren vor unangenehmen Überraschungen
Bereits vor Vertragsabschluss lassen sich viele spätere Konflikte vermeiden.
Hilfreich ist insbesondere:
sich die Honorarberechnung verständlich erklären zu lassen,
nachzufragen, welche Kosten als anrechenbare Kosten gelten,
Änderungen während der Bauphase schriftlich festzuhalten,
größere Preisänderungen gemeinsam zu dokumentieren,
Honorarabrechnungen sorgfältig zu prüfen.
Eine transparente Kommunikation zwischen Bauherr und Architekt verhindert viele Missverständnisse bereits im Vorfeld.
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Fazit
Die anrechenbaren Kosten gehören zu den wichtigsten Grundlagen bei der Berechnung des Architektenhonorars. Dennoch wissen viele Bauherren nicht genau, welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden dürfen und wann eine Honorarsteigerung gerechtfertigt ist.
Steigende Materialpreise oder eine luxuriösere Ausstattung können das Honorar beeinflussen – müssen es aber nicht automatisch. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen, die Berechnungsgrundlage und die tatsächlich erbrachten Planungsleistungen.
Wer die anrechenbaren Kosten nach HOAI prüft und versteht, wie der Architekt sein Honorar berechnet, kann Honorarabrechnungen deutlich besser nachvollziehen und unnötige Streitigkeiten vermeiden.
Wer seine Rechte kennt und Rechnungen sorgfältig prüft, kann unnötige Konflikte vermeiden und gleichzeitig sicherstellen, dass berechtigte Honorarforderungen korrekt abgerechnet werden.
Um bereits im Vorfeld Unklarheiten über den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang zu beseitigen, bietet der Honorarsachverständige Alexander Fleming eine lösungsorientierte Unterstützung an. Bauherren können hierzu eine kostenlose HOAI-Erstberatung von Alexander Fleming in Anspruch nehmen, bei der eine erste neutrale und verständliche Einschätzung der Honorarrechnung und des vertraglichen Soll-Zustands erfolgt.
FAQ: Häufige Fragen zu anrechenbaren Kosten und Architektenhonorar
Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?
Anrechenbare Kosten sind die Baukosten, die – je nach Vertragsgestaltung und den Regelungen der HOAI – als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars dienen. Nicht sämtliche Kosten eines Bauvorhabens gehören automatisch dazu.
Wie berechnet der Architekt sein Honorar?
Das Honorar richtet sich häufig nach den anrechenbaren Kosten, dem vereinbarten Leistungsumfang, dem Schwierigkeitsgrad des Projekts und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bauherr und Architekt.
Erhöhen gestiegene Materialpreise automatisch das Architektenhonorar?
Nicht in jedem Fall. Ob höhere Materialpreise zu einer Honorarsteigerung führen, hängt insbesondere vom Architektenvertrag und der vereinbarten Berechnungsgrundlage ab.
Führt eine Luxusausstattung immer zu höheren Honorarkosten?
Nein. Teurere Ausstattungen erhöhen das Honorar nicht automatisch. Entscheidend ist, ob sich dadurch auch die Planungs- oder Koordinierungsleistungen des Architekten verändern oder lediglich der Materialpreis steigt.
Wie kann ich die anrechenbaren Kosten überprüfen?
Lassen Sie sich die Honorarberechnung nachvollziehbar erläutern und vergleichen Sie die angesetzten Kosten mit dem Vertrag sowie den tatsächlich anrechenbaren Baukosten. Bei Unklarheiten kann eine fachliche Prüfung sinnvoll sein.