Architektenrechnung prüfen lassen – worauf kommt es an?

Alexander Fleming
HOAI Sachverständiger
27.08.2026

Eine Architektenrechnung wirkt auf den ersten Blick oft wie eine rein rechnerische Angelegenheit. Tatsächlich entscheidet sich ihre Richtigkeit aber nicht nur an einer Summe. Entscheidend ist, ob die abgerechneten Leistungen beauftragt und erbracht wurden, ob die Honorarermittlung nachvollziehbar ist und ob die verwendeten Grundlagen zur HOAI, zum Architektenvertrag und zum tatsächlichen Projekt passen.
Wer eine Architektenrechnung prüfen lassen möchte, sollte deshalb nicht nur fragen, ob der Endbetrag „zu hoch“ ist. Die wichtigere Frage lautet: Ist die Rechnung fachlich, vertraglich und rechnerisch belastbar? Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer oberflächlichen Plausibilitätskontrolle und einer qualifizierten HOAI-Rechnungsprüfung.
1. Warum sollte man eine Architektenrechnung prüfen lassen?
Eine Prüfung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Rechnungsbetrag deutlich von der Erwartung abweicht, wenn Nachforderungen geltend gemacht werden oder wenn unklar ist, welche Leistungsphasen tatsächlich vollständig erbracht wurden. Gerade bei Bauherren entsteht häufig Unsicherheit, weil Architektenhonorare aus mehreren Bausteinen bestehen: Leistungsbild, anrechenbare Kosten, Honorarzone, Honorarsatz, Leistungsphasen, Zuschläge, Nebenkosten und gegebenenfalls besondere Leistungen.
Bei einer professionellen Prüfung wird die Rechnung nicht isoliert betrachtet. Ein HOAI-Sachverständiger ordnet sie in den Vertrags- und Projektzusammenhang ein. Dazu gehören Angebot, Vertrag, Schriftverkehr, Planungsstand, Kostenberechnung, Leistungsnachweise und Abrechnungsunterlagen. Wer zunächst wissen möchte, ob eine Rechnung überhaupt formal nachvollziehbar ist, sollte ergänzend den Beitrag Wann ist eine Architektenrechnung prüffähig? lesen.
2. Welche Unterlagen sind für die Prüfung wichtig?
Eine belastbare Prüfung beginnt mit den Unterlagen. Ohne Vertragsgrundlagen und Leistungsnachweise lässt sich eine Architektenrechnung meist nur sehr eingeschränkt bewerten. Besonders wichtig sind der Architektenvertrag, Honorarvereinbarungen, Nachträge, E-Mails zu Leistungsänderungen, Kostenermittlungen nach DIN 276, Rechnungen, Zahlungsübersichten und Nachweise zu den erbrachten Leistungsphasen.
Typische Prüfunterlagen
Architektenvertrag einschließlich Anlagen und Honorarvereinbarung
Angebote, Nachträge und Zusatzvereinbarungen
Kostenberechnung, Kostenanschlag oder Kostenfeststellung
Schlussrechnung und vorherige Abschlagsrechnungen
Planlisten, Protokolle, Schriftverkehr und Leistungsnachweise
Nachweise zu besonderen Leistungen, Nebenkosten und Zuschlägen
Fehlen wesentliche Unterlagen, ist das nicht automatisch ein Nachteil für den Bauherrn. Es kann vielmehr ein Hinweis darauf sein, dass die Rechnung nicht ausreichend nachvollziehbar ist oder dass der Architekt seine Berechnung nicht hinreichend erläutert hat.
3. Welche Punkte werden fachlich geprüft?
Eine Architektenrechnung wird im Kern auf mehrere Ebenen geprüft. Zunächst geht es um den Vertragsumfang: Welche Leistungen waren beauftragt? Danach folgt die Leistungsprüfung: Welche Leistungen wurden tatsächlich erbracht? Anschließend wird die Honorarberechnung geprüft: Passen Leistungsbild, Honorarzone, anrechenbare Kosten, Leistungsphasenbewertung, Zuschläge und Nebenkosten zusammen?
Besonders häufig entstehen Fehler bei der Bewertung von Teilleistungen innerhalb einzelner Leistungsphasen. Nicht jede begonnene Leistungsphase darf automatisch vollständig abgerechnet werden. Gerade bei vorzeitig beendeten Projekten oder unvollständiger Objektüberwachung ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich.
4. Was bedeutet HOAI seit 2021 für die Prüfung?
Seit der HOAI 2021 sind die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen grundsätzlich frei vereinbar. Die Honorartafeln haben weiterhin Orientierungsfunktion, sind aber nicht mehr in der früheren Weise zwingendes Preisrecht. Für die Rechnungsprüfung bedeutet das: Man muss zuerst prüfen, welche Honorarvereinbarung getroffen wurde. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rolle die HOAI-Berechnungsparameter im konkreten Vertrag spielen.
Trotz freier Vereinbarkeit bleibt die HOAI für viele Rechnungen praktisch zentral. Viele Verträge nehmen weiterhin ausdrücklich auf die HOAI Bezug oder verwenden ihre Systematik. Deshalb ist die Kenntnis der HOAI-Struktur für die Prüfung von Architektenhonoraren weiterhin entscheidend.
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5. Woran erkennt man typische Auffälligkeiten?
Auffällig wird eine Rechnung vor allem dann, wenn sie zwar rechnerisch umfangreich aussieht, aber die entscheidenden Grundlagen nicht erkennen lässt. Problematisch sind unklare Leistungsphasen, nicht erläuterte anrechenbare Kosten, pauschale Zuschläge, nicht belegte besondere Leistungen oder eine Schlussrechnung, die Abschlagszahlungen nicht transparent berücksichtigt.
Warnsignale in der Rechnung
Die Honorarzone wird ohne Begründung angesetzt.
Die anrechenbaren Kosten sind nicht nachvollziehbar hergeleitet.
Besondere Leistungen werden pauschal berechnet, ohne Beauftragung oder Nachweis.
Leistungsphasen werden vollständig abgerechnet, obwohl Leistungen fehlen.
Frühere Zahlungen werden nicht übersichtlich abgezogen.
Nebenkosten oder Zuschläge erscheinen ohne vertragliche Grundlage.
Eine Übersicht über häufige Fehler finden Sie ergänzend im Beitrag Die 10 häufigsten Fehler in Architektenrechnungen.
6. Wie läuft eine unabhängige Prüfung ab?
In der Praxis empfiehlt sich ein stufenweises Vorgehen. Zuerst wird die Rechnung auf offensichtliche formale und rechnerische Auffälligkeiten geprüft. Danach werden die Vertragsgrundlagen und Leistungsnachweise ausgewertet. Anschließend folgt die fachliche Bewertung der Honorarelemente. Am Ende steht eine nachvollziehbare Einschätzung, welche Positionen plausibel, klärungsbedürftig oder fachlich angreifbar sind.
Sinnvolle Prüfreihenfolge
Rechnung und Vertragsunterlagen zusammenstellen
Prüffähigkeit und Nachvollziehbarkeit bewerten
beauftragte und erbrachte Leistungen vergleichen
anrechenbare Kosten und Honorarzone prüfen
Zuschläge, Nebenkosten und besondere Leistungen bewerten
Ergebnis dokumentieren und weiteres Vorgehen abstimmen
7. Wann sollte ein Bauherr reagieren?
Bauherren sollten eine Architektenrechnung nicht monatelang ungeprüft liegen lassen. Bei Schlussrechnungen ist insbesondere die Frage der Prüffähigkeit wichtig. Einwendungen sollten nachvollziehbar und rechtzeitig erhoben werden. Wer nicht sicher ist, ob die Rechnung formal und inhaltlich ausreichend ist, sollte frühzeitig fachliche Unterstützung einholen.
Praktische Hinweise zum richtigen Vorgehen enthält der Beitrag Architektenrechnung widersprechen – wie geht man richtig vor?. Wenn es vor allem um eine konkrete Schlussrechnung geht, ist der Beitrag Schlussrechnung des Architekten richtig prüfen besonders relevant.
8. Fazit: Entscheidend ist nicht nur die Summe
Eine Architektenrechnung sollte nicht nur nach Bauchgefühl bewertet werden. Entscheidend ist, ob sie aus Vertrag, Leistung und Honorarberechnung nachvollziehbar hergeleitet werden kann. Gerade bei höheren Nachforderungen, unklaren Leistungsphasen oder komplexen Umbauprojekten kann eine unabhängige Prüfung erhebliche Klarheit schaffen.
Als HOAI-Sachverständiger prüfe ich Architektenrechnungen fachlich und rechnerisch. Ziel ist nicht, pauschal jede Rechnung zu kürzen, sondern berechtigte Honorarforderungen von unklaren, überhöhten oder nicht ausreichend belegten Forderungen zu trennen.